In der JuS 9/2014 wird auf S. 843 ein Beschluss des BGH, in dem es um den Zugewinnausgleich geht, wie folgt zitiert:
„BGH, Beschl. v. 6.11.2013 – 12 ZB 434/12, NJW 2014, 294“
Wer als Student so zitieren würde, bekäme Ärger.
Denn die Zivilsenate haben römische Zahlen im Aktenzeichen, die Strafsenate hingegen arabische Zahlen. Wer noch mehr Details zu den Registerzeichen des Bundesgerichtshofs sucht, der wird auf der Webseite des Bundesgerichtshofs fündig.
Die Redaktion der JuS ist informiert (15.09.2014). Bleibt zu hoffen, dass der Fehler in der Online-Ausgabe korrigiert wird.
[…] die Zeit vergeht … . Gestartet wurde der Blog am 2. November 2014. Dann gab es Geburtstagsbeiträge zum 1. Geburtstag und zum 2. Geburtstag. Und ein Jahr nach dem 3. […]