Unser Einstiegszitat lautet heute:
„Da oftmals in Lehrbüchern oder Kommentaren die Endseiten von zitierter Literatur nicht angegeben sind, kann das Angeben der Endseite dem Korrektor gerade den Eindruck vermitteln, dass man Primärquellen tatsächlich nachgeschaut und nicht „blind“ zitiert hat.“
Michael Höhne in JA 2014, 737-741 (739).
Ohne, dass ich jetzt zu Blindzitaten animieren möchte … . Ich möchte nur zeigen, dass es heute bereits Angebote gibt, die den Schein, die Primärquelle gelesen zu haben, trüben können.
In der Kategorie „Literaturnachweise“ bei juris ist eine große Menge an Literatur verzeichnet – mit Anfangs- und Endseite.
Für den Aufsatz von Michael Höhne sähe das bei juris dann so aus:
Allein die Tatsache, dass man die Endseite zitiert, kann dem juris-kundigen Korrektor also eigentlich nicht den Eindruck vermitteln, dass die Primärquelle tatsächlich nachgeschaut wurde.
Das Beispiel zeigt noch ein Weiteres: Man sollte beim Zitieren daran denken, bei Verwechslungsgefahr die Vornamen der Autoren beizufügen (was im Aufsatz von Höhne nicht der Fall ist). Sonst muss man sich als Student dem Korrektor gegenüber wirklich wie das „Würstchen im Angesicht des Grills“ fühlen. 🙂
Schreibe einen Kommentar