Am letzten Donnerstag hatte ich das „Mündliche“ im Rahmen meiner ersten juristischen Staatsprüfung. Und womit hatte die Bild-Zeitung an diesem Morgen aufgemacht? Alle Welt weiß es mittlerweile:
„STRAFBEFEHL GEGEN MARCO REUS WEGEN FAHRENS OHNE FÜHRERSCHEIN“
Der Prüfer im Strafrecht wollte es nun genau wissen: Kann man wegen „Fahrens ohne Führerschein“ einen Strafbefehl bekommen? Wie hätte die Titelzeile korrekt lauten müssen? Nun natürlich:
„STRAFBEFEHL GEGEN MARCO REUS WEGEN FAHRENS OHNE FAHRERLAUBNIS“
Womit dann die Rede auf § 21 StVG kam, der das Fahren ohne Fahrerlaubnis unter Strafe stellt. Was zugleich zur Thematisierung der Frage führte, was denn die „Fahrerlaubnis“ vom „Führerschein“ unterscheidet. Und was die Rechtsfolge ist, wenn jemand mit Fahrerlaubnis Auto fährt, aber den Führerschein nicht dabei hat.
Hier die Antworten, die gewünscht waren:
Bei der Fahrerlaubnis handelt es sich um eine staatliche Zulassung. Durch sie wird es dem Inhaber der Erlaubnis gestattet, die in der Erlaubnis genannten Kraftfahrzeugtypen im öffentlichen Straßenverkehr zu führen. Der Führerschein hingegen ist die Beweisurkunde darüber, dass eine Fahrerlaubnis in dem im Führerschein genannten Umfang besteht. Einzelheiten sind in der „Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr“ (FeV) (http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/) geregelt. § 22 Abs. 3 FeV bestimmt:
„Liegen alle Voraussetzungen für die Erteilung der Fahrerlaubnis vor, hat die Fahrerlaubnisbehörde den Führerschein ausfertigen zu lassen und auszuhändigen.“
Die Erteilung der Fahrerlaubnis ist also ein sog. formgebundener Verwaltungsakt.
Und was passiert, wenn man über eine Fahrerlaubnis verfügt, den Führerschein aber zu Hause vergessen hat? Dann begeht man eine Ordnungswidrigkeit nach § 75 Nr. 4 i.V.m. § 4 Abs. 2 S. 2 FeV. (Bei Auto-Bild wird aus „§ 75 FeV“ übrigens „§ 75 StVG“.)
Und das kostet dann nach dem Bundeseinheitlichen Tatbestandskatalog des Kraftfahrtbundesamtes 10 Euro, nicht 540.000 Euro wie im Falle Marco Reus.
Was die Verwechslung von „Fahren ohne Fahrerlaubnis“ und „Fahren ohne Führerschein“ betrifft, geht es übrigens – das sei der Fairness halber hinzugefügt – nicht nur bei der Bild-Zeitung munter durcheinander. Der Spiegel macht es online der Bild-Zeitung folgend nicht besser:
„Borussia-Dortmund-Star Marco Reus muss für das Fahren ohne Führerschein 540.000 Euro Strafe zahlen. Das berichtet die „Bild“-Zeitung.“
Und auch die FAZ berichtet unter Berufung auf Bild:
„Der Profi von Borussia Dortmund hatte wegen Fahrens ohne Führerschein einen Strafbefehl von 540.000 Euro erhalten.“
Eine nette Fehlleistung ist schließlich noch das „Fahren ohne Fahrerschein“.
Ich habe gehört, dass es früher immer hieß, man solle am Morgen vor der mündlichen Prüfung die FAZ lesen, die Prüfer täten das auch. In Saarbrücken wird dieser Rat dann um die Empfehlung der morgendlichen Vorprüfungslektüre der „Saarbrücker Zeitung“ ergänzt, was – wie die Prüfungsprotokolle ausweisen – manchmal ein nützlicher Hinweis ist. Und nun kommt also noch die Bild-Zeitung hinzu. Ja, wann soll man denn da aufstehen, um dieses Lektürepensum zu erledigen, wenn man um 8 Uhr morgens zur Prüfung antreten muss :-)? Und auch ansonsten ist die morgendliche Zeitungslektüre vor der Prüfung kein Patentrezept. Denn das, was die Prüfer zu aktuellen Ereignissen hören wollen, steht meist nicht in der Zeitung – siehe Marco Reus und die Bild-Zeitung.
Und? Kann man gratulieren? 🙂
Ja, danke der Nachfrage 🙂 Im Übrigen gratuliere ich Ihnen zum Neustart Ihres Blogs!
na, dann gratuliere ich mal. 🙂
Vielen Dank! Danke auch dafür, dass Sie meinen Beitrag in Ihre Wochenübersicht aufgenommen haben. Das ist ja der persönliche Ritterschlag 🙂
Herzlichen Glückwunsch (auch) dazu, dass Sie es mit dieser Meldung in die Top-Liste von Jura-Blogs geschafft haben bei über 800 Aufrufen derzeit. Nicht, dass da einige Rechtsanwaltskollegen neidisch werden… 🙂
Danke, nächste Woche sind wieder die Anwälte dran…
Nahezu alle Tageszeitungen sind schon am Vorabend digital zu lesen. Das ist wohl am Vorabend der mündlichen Prüfung zu empfehlen! Es bleibt dann auch noch genügend Zeit, um die relevanten Probleme noch einmal nachzulesen.
Danke für den praktischen Hinweis. Natürlich sollte man seine Vorbereitung auf die mündliche Prüfung soweit wie möglich bereits am Vorabend abgeschlossen haben. Mit einem entsprechendem Abo ist das bei der FAZ auch bereits ab 20 Uhr möglich. Die Saarbrücker Zeitung steht verlässlich aber erst ab 6 Uhr morgens zur Verfügung (also zumindest im Saarland doch früh aufstehen ;-)). Die Bild-Zeitung hat den Reus-Bericht um 00.01 Uhr online gestellt. Aber ich muss sagen: Selbst wenn ich den Bericht vor der Prüfung gelesen hätte – mit solchen Fragen hätte ich in einer Strafrechtsprüfung nicht gerechnet. Aber war dann mit einem Blick ins Gesetz auch so gut machbar :-).
Der Vollständigkeit halber: Es gibt auch die Straftat des Fahrens ohne Führerschein, § 21 Abs. 2 Nr. 2 StVG, was nur trotzdem Fahren ohne Fahrerlaubnis genannt, weil die gesetzliche Überschrift so heißt, de facto aber Fahren ohne FS ist, weil FS von Polizei schon weggenommen. Polizei kann aber FE nicht einkassieren, sondern eben nur den FS…
Das hätte ich in meiner mündlichen Prüfung wissen sollen 🙂 Aber wenn schon der Gesetzgeber in seiner Terminologie nicht ganz präzise ist, darf man hoffentlich in Prüfungen auf Milde rechnen, was die Terminologie angeht…
Gratuliere ganz herzlich und ein frohes neues Jahr!
[…] Prüfung soll an dieser Stelle verzichtet werden. Schließlich handelt es sich hier nicht um eine mündliche Prüfung. Man wird die auf eine einzelne Antwort bezogene Bewertung von “Besonders fieser […]
[…] 17.12.2016 wurde Marco Reus im Bundesliga-Spiel gegen Hoffenheim in der 41. Minute des Platzes […]
[…] manchmal sogar auf die Bild-Zeitung zurückgreifen (vgl. dazu z.B. das Prüfungsgespräch „Marco Reus in meiner ersten juristischen Staatsprüfung„). Nun gibt es wieder einen prüfungsverdächtigen Bericht in der Bild-Zeitung. Dort heißt […]
[…] Aus eigener Erfahrung weiß ich, dass Themen aus der BILD-Berichterstattung in mündlichen Prüfungen aufgegriffen werden. In diesem Sinne soll es heute um einen BILD-Bericht mit dem Titel „Neues Testament aufgetaucht: Lotto-Fee will ans Erbe von Dieter Wedel“ vom 14.03.2023 gehen. In diesem Bericht heißt es: […]
[…] Wieder einmal soll ein Bericht in der Bild-Zeitung Anlass sein, einen möglichen Einstieg in eine mündliche Prüfung zu schildern. Es geht um folgendes Zitat: […]