Am 14.09.2015 lief um 23:30 Uhr bei RTL die Sendung „30 Minuten Deutschland – Justice“ mit dem Titel „Der Vater ohne Gesicht – Wenn ein Elternteil ausgegrenzt wird“.
Laut Richterin Julia Scherf hat die Sendung folgendes Ziel:
Wer vor Gericht steht, will mit seinen Sorgen und Nöten verstanden werden und begreifen, was das Gesetz zu seinem Fall sagt. Hier wollen wir helfen – indem wir die Gründe für gesetzliche Regelungen, den Sinn und den Zweck von Normen, und die Funktionsweise von Prozessordnungen erklären.
Tatsächlich ist beim Auftakt (0:01:08 – 0:02:30) von etwas Prozessualem die Rede:
Schon vor einem guten Jahr berichtete Justice über den Fall
von Uwe X. Hier ein Ausschnitt aus dem Film, der u.a. das
Schicksal von Vätern thematisierte, die ihre Kinder nicht
sehen dürfen. Herr X ist so ein Vater. Über seine Geschichte
darf er in diesem Film nur anonym sprechen. Das Landgericht
Berlin hat per einstweiliger Verfügung sein Grundrecht auf
freie Meinungsäußerung eingeschränkt. […]
(Julia Scherf, Richterin) Vor einem Jahr berichtete Justice
über das Thema Kindesentfremdung als Folge erbitterter
Trennungskriege zwischen Müttern und Vätern. Und da sind wir
mit unserer Berichterstattung zwischen die Fronten geraten.
Vor der Ausstrahlung erreichte die Redaktion eine
einstweilige Verfügung. Es ging um die Frage, ob ein Vater,
der seit fast zehn Jahren darum kämpft, seine drei Kinder
sehen zu dürfen, das Recht hat, seine Geschichte öffentlich
zu erzählen. Oder ob das nur erlaubt ist, wenn dabei sein
Gesicht – wie hier – seine Stimme und sein Name verfremdet
werden.
Das Recht auf freie Meinungsäußerung ist ein Grundrecht.
Deswegen haben wir gegen die einstweilige Verfügung Einspruch
erhoben und vor dem Land- und Kammergericht Berlin Recht
bekommen. Der Vater darf berichten.
(Zum Film; zur Zeit noch kostenlos)
Was fällt hier prozessual auf?
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