Überraschung: SMS von o2 darüber, dass mein Prepaid-Guthaben bald verfallen wird, wenn ich nicht neu einzahle. Und das gleich zwei mal gegen 5 Uhr morgens:
Gut, jetzt ist morgens Ruhe. Ich habe meine Prepaid-Karte aufgeladen.
Aber wie steht’s mit der fürsorglichen Warnung von o2? Verfällt mein Guthaben, wenn ich mein Guthabenkonto nicht alle 6 Monate wieder auflade?
Geben uns die AGBs von o2 eine Antwort? Vielleicht in Ziffer 6.3:
Der Kunde kann das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben für einen Zeitraum von jeweils 6 Monaten ab Übertragung verbrauchen. Mit jeder neuen Übertragung von Guthaben auf das Guthabenkonto wird der 6-Monats-Zeitraum für das gesamte auf dem Guthabenkonto befindliche Guthaben neu gestartet. Im Übrigen gilt Ziffer 6.5.
Die Wirksamkeit von AGB-Klauseln setzt u.a. voraus, dass diese „klar und verständlich“ (§ 307 I 2 BGB) sind. Ich musste die Klausel mehrfach lesen, um zu erahnen, was o2 damit hinsichtlich des Guthabenverfalls gemeint haben könnte. Vielleicht verstößt die Klausel damit schon gegen das Transparenzgebot.
Hält man die Klausel aber für verständlich, ist die Klauselkontrolle anhand der kundenfeindlichsten Auslegung durchzuführen. Auch das wäre kritisch für o2 … .
Aber jetzt weiter im Hilfsgutachten. Da könnte man die Lesart unterstellen, dass das Guthaben nach dieser AGB-Klausel nicht verfallen soll. Aber warum erinnert o2 die Kunden dann in den SMS an einen drohenden Verfall? Doch wohl, um diese zur Einzahlung auf das Guthabenkonto zu veranlassen. Wenn man nun annimmt, dass das Inaussichtstellen eines in Wirklichkeit nicht drohenden Übels eine Täuschung darstellt, könnte man juristisch auf allerlei Gedanken kommen … . Aber warten wir mal ab, was o2 dazu sagt – die Anfrage ist unterwegs :-).
In meinem Fall habe ich mich dafür entschieden, mein Guthabenkonto wieder aufzuladen, denn nach Ziffer 6.5 der AGBs kann ich mir mein Guthaben immerhin auf schriftlichen Antrag bei Beendigung des Vertrages auszahlen lassen:
Ein bei Beendigung des Vertrages positiver Saldo auf dem Guthabenkonto wird auf schriftlichen Antrag des Kunden auf ein von ihm zu benennendes Bankkonto ausgezahlt.
Bei der Gelegenheit noch ein Blick auf eine Fall-Alternative, die das frühere Klauselwerk von o2 betraf. Dort hieß es seinerzeit:
Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.
Diese Klausel hat das OLG München für unwirksam erklärt:
Zu Recht ist das Landgericht zu dem Ergebnis gelangt, dass die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Beklagten enthaltene Klausel a) („Ein Guthaben, dessen Übertragung auf das Guthabenkonto mehr als 365 Tage zurückliegt, verfällt, sofern es nicht durch eine weitere Aufladung, die binnen eines Monats nach Ablauf der 365 Tage erfolgen muss, wieder nutzbar gemacht wird.“) gemäß § 307 Abs. 1 i.V.m. Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam ist.
(OLG München, Urt v. vom 22.06.2006, 29 U 2294/06, Rn. 52)
Also hätte eine solche Verfallklausel in AGBs auch nicht wirksam vereinbart werden können. Das könnte schon ein Klausur-Thema sein.
Update (21.01.2016):
Inzwischen hat das Kundenmanagement von o2 auf meine Anfrage geantwortet:
Das Oberlandesgericht München hat darüber befunden, dass das Guthaben von Prepaidkarten künftig nicht mehr gelöscht werden darf. Selbstverständlich wird o2 sich nach diesem Urteil richten.
Die Nutzungsdauer von sechs/zwölf Monate gilt jedoch weiterhin. Erfolgt nach Ablauf dieses Verbrauchszeitraumes keine Aufladung, endet die Prepaid-Vertragslaufzeit und die Mobilfunknummer wird im Netz von o2 Germany abgeschaltet. In diesem Fall haben unsere Kunden die Möglichkeit, sich vorhandenes Restguthaben gemäß dem Urteil des OLG München auszahlen zu lassen.
Möchten die Kunden Ihre Prepaid-Card auch weiterhin nutzen und ihre gewohnte Rufnummer beibehalten, ist es nach wie vor notwendig, dass sie Guthaben nachladen. In diesem Fall steht das Restguthaben wieder zur Verfügung. Per Banküberweisung können Kunden schon ab 0,01 €
Ihr Prepaid-Konto aufladen.
Vielleicht kann man die Kundenerinnerung per SMS entsprechend anpassen und darin nicht mehr vom Verfall des Guthabens sprechen … .
Vielen Dank für den juristischen Beitrag. Werde mir überlegen, ob ich 1 Cent anweise, um das Guthaben zu „retten“. Finde, dass dies kein Geschäftsgebahren ist, wenn Guthaben auf diese Weise ohne Gegenleistung verfällt, weil man zu wenig telefoniert hatte. Werde nur noch Anbieter wählen, die Abstand genommen haben von dieser Zeitspanne von 0,5 Jahr. Ich möchte in meiner freien Entscheidung und in meinem Handeln nicht von Anbietern beeinflusst bzw. geknechtet werden.
Vielen Dank auch Ihnen. Nach dem zitierten Urteil des OLG München verfällt das Restguthaben nicht. Ärgerlich ist aber, dass man Aufwand hat, um die Laufzeit zu verlängern.
Man sollte immer beide Seiten sehen.
Als Verbraucher erkenne ich auch die Problematik, dass Mobilfunknummern lange blockiert werden, und (nach Erfahrungen bei Freunden und Verwandten) meistens in ausgeschalteten Handys schmoren. Sie können deshalb nicht einmal zum angerufen werden funktionieren.
Fairer wäre vielleicht eine Grundgebühr als „Miete“ der Telefonnummer. Eine leichte Reduzierung der Telefoneiheiten wäre möglicherweise machbar.
Das sollte für viele verständlicher sein.
Danke für diesen argumentativen Hinweis.
Traurig,bei ca 12 Euro keine Verbindung mehr,aufladen 15 Euro,früher hatten Raubritter eine Burg,es kommt nicht mal eine Info!
Traurig ,ohne eine Info plötzlich bei einem Guthaben von ca 12 Eur,früher hatten Raubritter eine Burg.Aufladen ist erst bei15 Euro möglich
Nach der Auskunft des Kundenmanagements von o2 besteht die Möglichkeit, das Prepaid-Konto schon durch Einzahlung per Banküberweisung in Höhe von mindestens 0,01 € wieder zu aktivieren und so sein Guthaben zu retten.
Ich möchte meinene gesperrte Prepaitkarte durch banküberweisung
wieder aktivieren,wie be komme ich die Konto Nr.von o2?
Danke für Ihre Anfrage. Die Bankverbindung findet man hier (https://www.o2online.de/service/rechnung-zahlung/zahlungsmoeglichkeiten) unter der Überschrift „Bankverbindung für Mobilfunk-Vertragstarife oder My Handy-Verträge“.