ELVITAL gratis testen … Mehrfach-Teilnahme?

Heute wird der angekündigte Jura-Online-„Dreiteiler“ unterbrochen, um ein aktuelles Auslegungsproblem zu besprechen. Ist doch erstaunlich, wie man im Alltag das juristische Auslegen üben kann. Das ist etwas unterhaltsamer als bei Gesetzestexten :-).

Es geht diesmal um folgende Aktion:

Shampoo-Gratis-testen

Das weckt natürlich bei allen ELVITAL-Fans die Hoffnung, man könne nun 6 Shampoos gratis testen. Zum Beispiel fragt DingDong23 am 24.12.15 um 22:06 Uhr (Heilig Abend!):

Moin… Kann man alle gleichzeitig testen bzw einlösen? Oder ist das pro Person limitiert…?

Die Antwort auf diese Frage ist nicht einfach, da auf der Aktionsseite verschiedene Informationen zu diesem Thema zu finden sind.

So heißt es unter Schritt 1:

Aktionsprodukt kaufen

Bis zum 29.02.2016 Elvital Produkte kaufen und Kassenbon aufbewahren.

Im Schritt 2 muss die folgende Frage beantwortet werden:

WELCHES ELVITAL SHAMPOO PASST AM BESTEN ZU IHNEN UND WARUM?*

Unterhalb des „Jetzt-Teilnehmen“-Buttons und in den verlinkten Teilnahmebedingungen steht dann:

ELVITAL erstattet Ihnen den Kaufpreis eines der folgenden Shampoos

Am Ende der Aktionsseite gibt es noch die Kategorie

FRAGEN UND ANTWORTEN ZU DEN TEILNAHMEREGELN

und dort lesen wir:

Ist eine Mehrfach-Teilnahme möglich?
Es ist maximal eine Erstattung pro Person und Konto möglich.

Die so vermittelte Botschaft ist nicht ganz konsistent.

Der Singular „Aktionsprodukt“ deutet in die Richtung „nur ein Produkt“. Aber schon der Plural „Elvital Produkte“ deutet in die andere Richtung. Und wie soll man die Frage nach dem am besten passenden ELVITAL-Shampoo beantworten, wenn man nur ein Shampoo getestet hat? Auch die Bild-Botschaft 6 ELVITAL-Shampoos und daneben die Einladung „gratis testen“ deutet auf ein Mehrfach-Angebot. Aber ist nicht die Formulierung von der Erstattung des Kaufpreises für „eines der folgenden Shampoos“ eindeutig? Auf den ersten Blick ja, auf den zweiten Blick nein, denn in den zitierten „Fragen und Antworten zu den Teilnahmeregeln“ wird „maximal eine Erstattung pro Person und Konto“ versprochen. Wie sieht es also aus, wenn eine Person mehrere Konten hat und „pro Person und Konto“ je ein Shampoo testet?

Mehrfache Rückerstattung: Ja oder nein?

Der Wortlaut allein führt nicht zu einem eindeutigen Ergebnis.

Vielleicht hilft uns aber eine systematisch-historische Auslegung weiter. Bis zum 30.11.2015 konnte „Elvital Nutri-Gloss Luminizer“ von L’Oréal Paris kostenlos getestet werden. Bei dieser Aktion hieß es in den Teilnahmebedingungen:

Maximal eine Erstattung pro Person.

Das war klar. Aus der Abwandlung der Formulierung in den Teilnahmebedingungen kann man nun schließen, dass in der aktuellen Aktion eine Modifikation oder Präzisierung stattfinden sollte. Fragt sich nur welche, … .

Die Antwort könnte sich aus einer teleologischen Auslegung ergeben. Was ist der Zweck der Aktion? Nimmt man die Frage ernst, die man für L’Oréal beantworten soll, so geht es darum, das persönlich am besten passende Shampoo zu entdecken. Also: Unklarer Wortlaut, klarer Zweck, Mehrfach-Teilnahme möglich.

Wenn das noch nicht überzeugt: Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel bei der Auslegung von AGBs zu Lasten des Verwenders.

Aber Achtung dareal, das mit „Hmm…. erhöhe ich meine Vorräte von 5 auf 10 Jahre?“ wird nichts. Denn die teleologische Auslegung setzt zugleich die Grenze: Maximal 6 verschiedene Shampoos können gratis getestet werden, da man aus diesem „6er Pack“ das am besten passende Shampoo wählen soll.

Disclaimer: Für diese didaktischen Zwecken dienende Auslegungsübung wird selbstverständlich keine Haftung übernommen.

Müssen wir jetzt so pessimistisch sein wie Cadillac1969 und befürchten:

Wir werden es aber wahrscheinlich nie erfahren wie der Text ausgelegt wird.

Vielleicht doch: Eine Anfrage an L’Oréal ist unterwegs.

Update (21.01.2016):

Shampoo-Gratis-testen-1´
Das Marketing von L’Oréal hat reagiert und seine Werbung präzisiert. Wie man der Abbildung entnehmen kann, steht dort nicht mehr „Jetzt den No1 Pflegeexperten gratis testen“, sondern „Jetzt ein Shampoo des No1 Pflegeexperten gratis testen“.

Unter Schritt 1 ist nicht mehr von „Elvital Produkte“ (im Plural) die Rede, sondern von „ein Elvital Shampoo“ (im Singular).

Und auch die Antwort auf die Frage „Ist eine Mehrfach-Teilnahme möglich?“ wurde geändert in:

Es kann maximal ein Shampoo pro Person und Konto, gratis getestet werden.

Die Richtung stimmt: Singular statt Plural. Also gibt’s nur ein Shampoo gratis.

So schnell kann aus einem tagesaktuellen Auslegungsbeispiel eine rechtshistorische Problematik werden ;-).

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