Erscheint ein Mandant bei einer Anwältin und trägt vor, er sei in Brandenburg in eine polizeiliche anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung geraten und wolle dagegen vorgehen. Die Anwältin erinnert sich an das Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 11.3.2008 (1 BvR 2074/05 und 1 BvR 1254/07) und will prüfen, wie die diesbezügliche Lage sich im brandenburgischen Polizeirecht darstellt. Aus ihrem Studium weiß sie, dass § 36a Brandenburgisches Polizeigesetz (BbgPolG) einschlägig ist. Als modern arbeitende Anwältin konsultiert sie eine Online-Datenbank, und zwar beck-online. Dort findet sie:
Sie schließt daraus, dass die gesetzliche Grundlage für die anlassbezogene automatische Kennzeichenfahndung weggefallen ist. Zu Recht?