Und noch eine Beobachtung zu den „Rechtstipps“ von Radio Homburg.
Moderatorin:
Womit sich ja der ein oder andere vielleicht auch schonmal so nen bisschen Ärger eingehandelt hat sind Facebook-Posts bezüglich der Arbeit. Aber darf der Chef wegen Facebook-Posts eigentlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen?
Rechtsanwalt Backes:
Da gibt es zum Beispiel eine Entscheidung, da hat jemand sich krank gemeldet und ist dann nach Mallorca gefahren und hat dann Bilder bei Facebook veröffentlicht von dem Urlaub und daraufhin wurde ihm gekündigt. Und da hat das Gericht gesagt, diese Bilder dürfen nicht in den Prozess einfließen. Also der Arbeitgeber durfte nicht auf diese Bilder zurückgreifen, weil das rechtlich wie gesagt nicht zulässig ist. Natürlich wenn ich einmal Bilder poste und der Arbeitgeber guckt sich das vorher an, insbesondere vor der Einstellung, dann kann das natürlich negative Konsequenzen haben. Also immer vorsichtig sein was man postet.
Moderatorin:
Es gilt also bei Facebook privat bleibt privat und man darf dann nicht auf der Arbeit dafür belangt werden. Trotzdem sollte man immer lieber zweimal drüber nachdenken was man denn so postet, denn das Internet das vergisst wirklich nichts.
Bleibt privat wirklich privat?