Archiv für Juni 2016

StVZO – nicht immer und überall aktuell

Der Straßenverkehrszulassungsordnung (StVZO) kann man hin und wieder in der Fahrschule und auch im Jura-Studium begegnen. Angesichts der bei Rechtsnormen immer „drohenden“ Änderungen stellt sich auch für die StVZO die Frage, wo der jeweils aktuelle Text zu finden ist. Diesbezüglich kann man Überraschungen erleben.

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Mats Hummels und die „Herberger-Grätsche“

Ich kann es nicht lassen: Nach dem Weißbier nun der Fußball als Gegenstand einer juristischen Begleitreflexion mit der Frage nämlich: Hat Mats Hummels im Spiel gegen die Slowakei gestern zu Recht (!) in der 66. Minute die Gelbe Karte erhalten?

Hummels-1

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Quelle: www.zdf.de
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Wettbewerbs-Mirakel rund um Mirácoli: Ätsch, doch nicht gratis!

Jetzt habe ich gerade meine Seminararbeit zum Thema „Cashback-Aktionen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht“ abgegeben – und schon kommt der nächste Fall um die Ecke. Also muss mein Blog für eine „Nachlieferung“ herhalten.

Im Einzelhandel sind seit einigen Tagen Mirácoli-Soßen mit der Werbebotschaft „GRATIS testen!“ erhältlich:

miracoli-glas
 

 

 

Diese Werbebotschaft wird ergänzt um den Zusatz „Einlöseschluss: 30.09.2016.“

miracoli-gratistesten

 

 

 

Links daneben ist – allerdings in sehr kleiner Schrift – zu lesen: „Produkt kaufen. Bon auf www.miracoli.de hochladen. Geld zurück erhalten. Maximal 3 Produkte pro Haushalt.“

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Nun das Problem. In den Teilnahmebedingungen heißt es unter 3.:

Aktionszeitraum, Teilnahmemöglichkeiten

Zur Teilnahme an der Geld- zurück- Garantie müssen Sie vom 20.06.2016 bis zum 30.09.2016 im teilnehmenden Handel Miracoli® Saucen […] kaufen und ein gut lesbares Foto des Kassenbons online unter Angabe Ihrer E-Mail-Adresse, Anschrift und Kontodaten und Ihres Geburtsdatums auf www.miracoli.de hochladen. […]

Es sind also Mirácoli-Produkte mit dem Hinweis „GRATIS testen!“ im Handel erhältlich, ohne dass sich auf ihnen irgendein Hinweis auf den erst späteren Beginn der Aktion finden ließe. Nun zur wettbewerbsrechtlichen Beurteilung.

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Jauch – Hochzeit vor dem „EU-Gerichtshof“?

Die Beschwerden von Günther Jauch und seiner Frau betreffend die Berichterstattung durch die „Bunte“ über ihre Hochzeit im Jahre 2006 sind mit Gerichtsentscheidung vom 16. Juni als unzulässig verworfen worden.

Aber welches Gericht hat entschieden?

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Jorge González und der Deo-Gratis-Test: Zwischen Lauterkeit und Unlauterkeit

Wettbewerbsrecht kann ziemlich kompliziert werden, wie der folgende Fall veranschaulicht. Betrachten wir als Einstieg das folgende Bild aus dem aktuellen Werbespot für 8×4 Deos:

8x4-Werbespot

 

(www.youtube.com/watch?v=n1ocb_TOoPM)

Zur Lösung benötigen wir selbstverständlich das Gesetz. Und zwar § 5a II UWG:

Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,

1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Daneben kann uns noch das Urteil des BGH in der Sache Geld-zurück-Garantie II helfen. Es bezieht sich zwar auf § 4 Nr. 4 UWG a.F., aber dieser entspricht sinngemäß § 5a II UWG. Zur Orientierung eine Gegenüberstellung:

§ 4 Nr. 4 UWG a.F. § 5a II UWG n.F.
Unlauter handelt insbesondere, wer bei Verkaufsförderungsmaßnahmen wie Preisnachlässen, Zugaben oder Geschenken die Bedingungen für ihre Inanspruchnahme nicht klar und eindeutig angibt; Unlauter handelt, wer im konkreten Fall unter Berücksichtigung aller Umstände dem Verbraucher eine wesentliche Information vorenthält,
1. die der Verbraucher je nach den Umständen benötigt, um eine informierte geschäftliche Entscheidung zu treffen, und
2. deren Vorenthalten geeignet ist, den Verbraucher zu einer geschäftlichen Entscheidung zu veranlassen, die er andernfalls nicht getroffen hätte.

Mit den Worten von Omsels: „§ 4 Nr. 4, 5 UWG wird zu § 5a Abs. 2 UWG“

Also werfen wir jetzt einen Blick in das BGH-Urteil:

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