In der JuS 2016 schreibt Ulrich Karpen in dem lesenswerten Beitrag „Rechtssetzungslehre“ auf Seite 579:
Hektische Gesetzgebung vermindert die Qualität der Normen. Nun gibt es gewiss gute Gründe für das Tun des „motorisierten Normsetzers“: erweiterte Staatstätigkeit im Sozial- und Interventionsstaat, technische Entwicklung, Globalisierung, Verrechtlichung und Normenhunger von Verwaltung und Justiz. Der Normenzuwachs ist gewaltig. In Deutschland gelten 1681 Bundesgesetze und 2711 Bundesrechtsverordnungen.11
In der Belegfußnote 11 steht dann:
Die Zeit v. 8.5.2014, 13
Der zitierte Zeit-Artikel „Alles gut geregelt“ von David Hugendick und Ulrich Stock ist online verfügbar. Dort heißt es zum hier einschlägigen Thema:
In Deutschland gelten 1.681 Bundesgesetze und ein Vielfaches an Landesgesetzen. Hinzu kommen 2.711 Bundesverordnungen und ein Vielfaches an Landesverordnungen.
Da der Gesetzgeber von 2014 bis 2016 ja nicht untätig war, fragt man sich, ob ein Beleg aus dem Jahre 2014 für das Jahr 2016 überhaupt aussagekräftig sein kann. Aber wie könnte man kunstgerecht die Zahl der Gesetze ermitteln?
Beginnen wir im Jahr 2014. Die juris-Recherche mit dem Dokumenttyp „Gesetze“ ergibt beschränkt auf die Titeldokumente für den 08.05.2014 (das Datum des Zeit-Artikels) folgendes Ergebnis:
Es gab also zu diesem Zeitpunkt 1.816 Gesetze, und nicht 1.681 Gesetze. Das sieht stark nach einem Tippfehler aus, der sich hier aber durch Übernahme in die JuS fortsetzt (sog. „Übernahme-Verschulden“ 🙂 ).
Und wie sieht das heute (08.07.2016) quantitativ mit derselben Suche bei juris aus?
Eine solche Recherche wäre ein besserer Beleg als das Zitat eines veralteten Zeit-Artikels.
Wie könnte nun eine auf juris bezogene Belegfußnote aussehen? Zum Beispiel so:
juris-Recherche vom 08.07.2016 mit Dokumenttyp „Gesetz“, nur Titeldokumente, Bund.
Wie viele deutsche Gesetze gibt es? Ich finde die Frage weiter interessant, bin kein juris-Kunde (kein Jurist) und kann leider die Recherche im kostenfreien Bereich nicht durchführen. Haben Sie einen Tipp, wie Ottonormalbürger herausfinden kann #Bundegesetze, #Bundesverordnungen, #Landesgesetze, #Landesverordnungen.
P.S. Ich versuche Studierende für rechtliche Aspekte in der Biotechnologie zu begeistern und dabei operiere ich leider mit den alten Zahlen oben und zudem dem Zahlendreher.
Eine „Patentlösung“ für das Ermitteln der Anzahl aller dieser Rechtsnormen kann ich leider nicht bieten. Was juris betrifft, gibt es manchmal eine Campus-Lizenz. Außerdem kann man zeitlich befristete kostenlose Probe-Kennungen bekommen. Einige Journalisten haben bezüglich der Gesetzesanzahl einfach bei den zuständigen Ministerien nachgefragt.