Der Verordnungsgeber kümmert sich um die Grammatik

entsprechendDie Beachtung der Grammatik-Regeln ist für Arbeiten im Jura-Studium nicht ganz nebensächlich, wird doch großer Wert auf korrekte Grammatik gelegt.

Also gilt es z.B. konkret zu entscheiden, ob man „entsprechend“ mit dem Genitiv oder dem Dativ konstruieren soll: Soll man „entsprechend des“ oder „entsprechend dem“ sagen?

Das Thema hat sogar seinen Weg in die „Zwiebelfisch“-Reihe von Bastian Sick gefunden:

Führt der Genitiv nur noch verzweifelte Rückzugsgefechte? Ganz so gefährdet, wie es auf den ersten Blick aussieht, ist der zweite Fall in Wahrheit nicht. Er versteht es durchaus, sich zu wehren, und macht sogar Anstalten, fremdes Terrain zu erobern. Immer wieder tauchen Fälle auf, in denen hinter Präpositionen, die den Dativ erfordern, plötzlich ein Genitiv zu finden ist: „gemäß des Protokolls“, „entsprechend Ihrer Anweisungen“, „entgegen des guten Vorsatzes“, „nahe des Industriegebietes“*. Dies geht so weit, dass sich die Grammatikwerke bemüßigt fühlen, diese Präpositionen mit dem ausdrücklichen Hinweis zu versehen, dass ihnen NICHT der Genitiv folge, sondern der Dativ.

Mittlerweile hat sich auch der Verordnungsgeber der Problematik angenommen. Bisher lautete § 35a Nr. 13 StVZO:

Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zu einem Lebensalter von 15 Monaten, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen, dürfen entsprechend ihres Verwendungszwecks nur nach hinten oder seitlich gerichtet angebracht sein.

(Vgl. zur kürzlichen Änderung dieser Norm)

Nunmehr lautet § 35a Nr. 13 StVZO:

Rückhalteeinrichtungen für Kinder bis zu einem Lebensalter von 15 Monaten, die der im Anhang zu dieser Vorschrift genannten Bestimmung entsprechen, dürfen entsprechend ihrem Verwendungszweck nur nach hinten oder seitlich gerichtet angebracht sein.

Also: Korrekterweise Dativ statt Genitiv nach „entsprechend“.

Allerdings ist der Verordnungsgeber auf halbem Wege stehengeblieben. Denn § 41a Abs. 8 S. 3 StVZO (Druckgasanlagen und Druckbehälter) lautet nach wie vor:

Druckbehälter sind entsprechend des Anhangs zu kennzeichnen.

Und auch im Anhang II zur StVZO lesen wir unter „Hauptmerkmale des Motors und Angaben über die Durchführung der Prüfungen gemäß Anlage XXIII“:

1.5 Genehmigungsverfahren

Lässt der so ausgewählte Fahrzeugtyp gleichzeitig die höchsten Emissionen erwarten, und ist er damit bereits als erstes Prüffahrzeug bestimmt, dann wird bei der Auswahl des zweiten Prüffahrzeugs weiter entsprechend des obigen Kriterienkatalogs verfahren.

Also: Wenn schon Dativ statt Genitiv nach „entsprechend“ in einer Verordnung, dann schon konsequent, möchte man sagen.

Aber nicht nur der Verordnungsgeber hat Schwierigkeiten mit dieser grammatikalischen Frage rund um „entsprechend“. Dazu noch ein paar Beispiele:

(b) Der Grundsatz der Spezialität soll entsprechend des jeweiligen Bezugs der Zulässigkeits- und Bewilligungsentscheidung auf ganz konkrete Taten sicherstellen, dass der Ausgelieferte im ersuchenden Staat auch nur (speziell) wegen derjenigen ihm für einen Zeitpunkt vor seiner Überstellung vorgeworfenen Taten verfolgt wird, wegen derer die Zulässigkeit der Auslieferung geprüft und die Auslieferung bewilligt wurde (vgl. Lagodny, in: Schomburg/Lagodny/Gleß/Hackner, Internationale Rechtshilfe in Strafsachen, 5. Aufl. 2012, § 11 IRG Rn. 1).

(BVerfG, Beschl. v. 24.03.2016, 2 BvR 175/16, Rn. 59)

Das BVerfG ist jedoch nach dem Gebot der prozessualen Fürsorge gehalten, das Schreiben entsprechend des Begehrens auszulegen.

(Stumpf, JuS 2014, 1110, 1112)

Demnach muss den Verantwortlichen ein entsprechend großer Raum bleiben, ihre eigenen Vorstellungen umzusetzen und die Redaktionsposten entsprechend des arbeitsvertraglich Zulässigen zu besetzen.

(Dittrich, JuS 2014, 333, 338)

Wir sehen: Es gibt viel zu tun.

Wir aber merken uns mit dem Duden:

„entsprechend“ ist eine Präposition mit Dativ.

3 comments

  1. klartext-jura sagt:

    Update (13.10.2016):

    Erfreulicherweise hat die zuständige Fachabteilung des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) mitgeteilt (Az.: K 14 – SCH 15042 § 35a Nr. 13 StVZO – Grammatik), dass im Rahmen der Novellierung der StVZO die einheitliche Verwendung der Grammatik überprüft werde.

  2. Anna sagt:

    Vielen dank für die tollen Informationen und die ausführliche Erklärung. Es ist ziemlich hilfreich.

    Gruß Anna

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