In der Frankfurter Allgemeinen Zeitung vom 8. Oktober 2016 schreibt Marcus Jung unter der Überschrift „Krankheit vorgeschoben“ auf S. 19 unter anderem Folgendes zum Arbeitskonflikt bei TUI fly:
Es ist nicht verwerflich, dass sich Crew-Mitglieder und Piloten um ihre berufliche Existenz sorgen und dies zum Ausdruck bringen. Es ist nachvollziehbar, dass sie dafür den Moment der Herbstferien wählen, um den Druck auf das TUI-fly-Management immens zu erhöhen. Im Krieg und in der Liebe gelten keine Regeln, im Arbeitskampf in Deutschland schon. Mit den ganz offenkundig konzertierten Scheinerkrankungen, deren paralleles Auftreten diese Ahnung nur unterstreicht, droht den Verantwortlichen noch rechtlicher Ärger. Wenn TUI fly dies belegen kann, werden die ersten Schadensersatzklagen und Kündigungen folgen.
Nun soll mit dem Autor nicht darüber gestritten werden, ob in der Liebe Regeln gelten. Dazu ließe sich ethisch und moralisch das Eine oder Andere sagen.
Auf jeden Fall wären diese Regeln aber mit denen des deutschen Arbeitskampfrechts – glücklicherweise möchte man sagen – nicht zu vergleichen.