Heute mal wieder eine kleine Orthographie-Übung nach dem Motto „Finde die Fehler“. In BeckRS 2015, 17298 lesen wir den folgenden Titel für eine Gerichtsentscheidung:
BGH: Keine Absicht der rechtswidrigen Zeugnung des Freiers aufrgund Rückzahlungszahlungsanspruchs des Entgelts gegenüber Prostutuierten – tempora muntandur ?
Diese Überschrift zum Beschluss des BGH (vom 21.07.2015 mit dem Aktenzeichen 3 StR 104/15) steckt voller Rätsel, die sich aber wie folgt auflösen lassen.
Um wie viele Tippfehler handelt es sich in dem Zitat?
Hier die Auflösung:
„Absicht der rechtswidrigen Zeugnung“ –> „Absicht der rechtswidrigen Zueignung“
„aufrgund“ –> „aufgrund“
„Rückzahlungszahlungsanspruchs“ –> „Rückzahlungsanspruch“
„Prostutuierten“ –> „Prostituierten“
Und dann besonders schön:
tempora muntandur
Vorab: Da ich selbst einmal in die Latein-Falle getappt bin, neige ich jetzt zu dem Ratschlag, das Lateinische in juristischen Texten möglichst zu vermeiden, wenn man sich nicht ganz sicher ist. Die Versuchung zur Verwendung des Lateinischen ist zwar groß, denn es schmückt juristische Texte ganz ungemein. Wegen der damit verbundenen Gefahrenelemente ist aber zur Vorsicht zu raten. Also entweder kein „tempora muntandur“ oder aber richtig „tempora mutantur“. Oder man zitiert gleich den jetzigen Literaturnobelpreisträger Bob Dylan mit dem schönen Song „The times they are a-changing“ und dort vor allem die zweite Strophe:
Come writers and critics
Who prophesize with your pen
And keep your eyes wide
The chance won’t come again
And don’t speak too soon
For the wheel’s still in spin
And there’s no telling who that it’s naming
For the loser now will be later to win
Cause the times they are a-changing.
Man darf ziemlich sicher sein, dass Bob Dylan mit der Zeile „the times they are a-changing“ das „tempora mutantur“ meinte.
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