Es kann schon einmal vorkommen, dass in Prüfungszusammenhängen nach Grundbegriffen wie „Privatautonomie“ oder „Vertragsfreiheit“ gefragt wird. Deswegen ist es auch passend, dass in einem Buch zum „Basiswissen“ für das zivile Wirtschaftsrecht etwas dazu steht:
Unter Privatautonomie oder Vertragsfreiheit versteht man die Möglichkeit, privatrechtliche Verträge abzuschließen.
(Knut Werner Lange, Basiswissen Ziviles Wirtschaftsrecht, 2015, S. 7)
Dieses Zitat klingt so, als seien Privatautonomie und Vertragsfreiheit Synonyme. Doch ist das richtig?