Marietta Auer prüft die Voraussetzungen einer Analogie in der JuS 2007, 1122 (1123) wie folgt:
III. Anspruch aus §§ 987, 990 BGB analog
In Betracht kommt damit allenfalls eine analoge Anwendung der §§ 987, 990 BGB.
1. Voraussetzungen der Analogie
Eine solche Analogie setzt die Vergleichbarkeit der Interessenlage zwischen Vormerkungsberechtigtem und vormerkungswidrigem Dritterwerber mit jener zwischen Eigentümer und Besitzer bzw. Eigentümer und Buchberechtigtem voraus2.
In der Fußnote 2 heißt es dann:
Im Rahmen von § 894 BGB ist die analoge Anwendbarkeit von §§ 987ff. BGB anerkannt; dazu Staudinger/Gursky, BGB, 2002, § 894 Rdnr. 158.
Genügt dies für die Prüfung einer Analogie?