LTO zur Frage: Wer kann nicht Erbe werden? Das noch nicht gezeugte Kind?

Das LTO-Erbrecht-Quiz, das Gegenstand unserer Serie ist, wirft folgende Frage auf:

 

Hat das mit dieser als richtig bezeichneten Antwort so seine Richtigkeit?

Zutreffenderweise wird § 1923 BGB gesehen:
(1) Erbe kann nur werden, wer zur Zeit des Erbfalls lebt.
 
(2) Wer zur Zeit des Erbfalls noch nicht lebte, aber bereits gezeugt war, gilt als vor dem Erbfall geboren.
Das sieht zunächst so aus, als könne das noch nicht gezeugte Kind (lateinisch der „nondum conceptus“) keinerlei Erbenstellung erlangen. Aber es gibt den zusätzlich zu berücksichtigenden § 2101 BGB:
(1) Ist eine zur Zeit des Erbfalls noch nicht gezeugte Person als Erbe eingesetzt, so ist im Zweifel anzunehmen, dass sie als Nacherbe eingesetzt ist. Entspricht es nicht dem Willen des Erblassers, dass der Eingesetzte Nacherbe werden soll, so ist die Einsetzung unwirksam.
 
(2) Das Gleiche gilt von der Einsetzung einer juristischen Person, die erst nach dem Erbfall zur Entstehung gelangt; die Vorschrift des § 84 bleibt unberührt.

Danach kann also das noch nicht gezeugte Kind, der „nondum conceptus“ als Erbe eingesetzt werden, mit der Folge, dass es im Zweifel Nacherbe ist. Interessant ist, dass dieser Rechtsgedanke auch auf juristische Personen Anwendung findet, die erst nach dem Erbfall zur Entstehung gelangen.

Der Eintritt der Nacherbfolge gemäß § 2101 BGB ist in § 2106 BGB wie folgt geregelt: 

(1) Hat der Erblasser einen Nacherben eingesetzt, ohne den Zeitpunkt oder das Ereignis zu bestimmen, mit dem die Nacherbfolge eintreten soll, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dem Tode des Vorerben an.
 
(2) Ist die Einsetzung einer noch nicht gezeugten Person als Erbe nach § 2101 Abs. 1 als Nacherbeinsetzung anzusehen, so fällt die Erbschaft dem Nacherben mit dessen Geburt an. […]

Nächster Beitrag zur LTO-Frage:

Nach § 2064 BGB muss ein Testament persönlich errichtet werden. Wie erfolgt dies nach hM bei gemeinschaftlichen Testamenten?

Bisher in dieser Reihe erschienen:

LTO zur Frage: “Ist es möglich, ganz allgemein ‘die Armen’ zu beerben?

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3 comments

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