Archiv für Oktober 2017

LTO zu Fragen rund um den Widerruf von Testamenten

Heute kommen wir zum dritten Beitrag in unserer Serie zum LTO-Erbrecht-Quiz.

 

Passt die Antwort zur Frage nach den „besonderen Voraussetzungen“?

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LTO zur Frage: „Nach welcher Norm werden Testamente maßgeblich ausgelegt?“

Weiter geht es mit unserer LTO-Erbrecht-Quiz-Analyse. Heute betrachten wir zusammen Frage 3:

Erschöpfen die Antwort-Varianten die Fragestellung?

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LTO zur Frage: „Ist es möglich, ganz allgemein ‚die Armen‘ zu beerben?“

Der neue LTO- Newsletter 39/2017 ist da. Man sieht das Quiz zum Erbrecht und denkt: Ein paar Minuten Selbsttest mit diesem Quiz können nicht schaden, schließlich ist das Erbrecht wenigstens in den Grundzügen immer wieder Gegenstand von Klausuren in der ersten juristischen Prüfung.

Verwundert sieht man sich gleich im Vorspann zum Quiz der folgenden Frage ausgesetzt: Kann man „die Armen“ beerben?

Das ist dann anschließend die Frage 5:

 

Passt die Antwort zu der gestellten Frage?

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Darf nur das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären?

Vor zwei Wochen ging das Thema der „Mietpreisbremse“ (§ 556d BGB) durch die Medien. Anlass war ein Hinweisbeschluss der 67. Kammer des LG Berlin, in dem die Auffassung des Gerichts zum Ausdruck kam, § 556d BGB sei verfassungswidrig. Für das konkrete Verfahren spielte diese Problematik dann keine Rolle mehr. 

In der Berichterstattung über diesen Fall kam öfter zur Sprache, wer die Kompetenz habe, eine Rechtsnorm für verfassungswidrig zu erklären. Dazu konnte man bei DerWesten lesen:

Gekippt ist die Regelung zur Mietpreisbremse im Bürgerlichen Gesetzbuch aber nicht: Nur das Bundesverfassungsgericht darf eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären.

Das führt nun zu der Frage: Trifft es zu, dass nur das Bundesverfassungsgericht eine Rechtsnorm für verfassungswidrig erklären darf?

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