Archiv für Februar 2018

Das Bundesverfassungsgericht zum ministeriellen „Gegenschlag“: Politisch eine Katastrophe?

Erfreulicherweise hat Marco B. mich in der Kategorie „Vorschläge“ auf ein interessantes Thema hingewiesen, nämlich den Kommentar von Rainer Burchardt im Deutschlandfunk zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Neutralitätsgebot bei Ministeräußerungen zu politischen Parteien.

Der Kommentator titelt „Politisch eine Katastrophe“ und folgert:

Das Ministergesetz, das Minister zur Neutralität verpflichte, bedürfe einer schleunigen Revision.

Außerdem stellt Burchardt fest:

Artikel fünf des Grundgesetzes als Garant der Meinungsfreiheit gilt doch wohl auch für Regierungsmitglieder.

Überzeugend?

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Wird das Bundesverwaltungsgericht morgen ein Diesel-Fahrverbot „verhängen“?

Glaubt man der Hessenschau, so könnte das passieren:

Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig darüber ein Diesel-Fahrverbot aufgrund der Abgasaffäre zu verhängen. Dies hätte auch für viele hessische Städte schwerwiegende Konsequenzen.

(Hessenschau, 21.02.2018)

Zur Erklärung der Chronologie: Ursprünglich war die Verkündung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für Donnerstag, den 22.02.2018 erwartet worden, ist dann aber nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung auf morgen, Dienstag, den 27.02.2018 vertagt worden. 

Ist also morgen mit der Verhängung eines Fahrverbots durch das Bundesverwaltungsgericht zu rechnen?

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§ 8 TMG: Wie lautet der aktuelle Gesetzestext?

Grundlage einer jeden juristischen Fall-Lösung ist zuerst einmal die Suche nach dem aktuellen Gesetzestext. Dass sich diese Suche als gar nicht so einfach erweisen kann, möchte ich heute an einem Beispiel zeigen. 

Ziel meiner Bemühungen war es, den aktuell geltenden Gesetzestext von § 8 TMG ausfindig zu machen. Dejure.org stellt ihn wie folgt dar:

Unter der Norm gab dejure.org an:

Fassung aufgrund des Dritten Gesetzes zur Änderung des Telemediengesetzes vom 28.09.2017 (BGBl. I S. 3530), in Kraft getreten am 13.10.2017.

Gut, dachte ich mir, dann ist das also der aktuelle Gesetzestext. Als ich dann im BeckOK Informations- und Medienrecht landete, fand ich der Kommentierung von Paal vorangestellt einen anderen Gesetzestext. Das Dokument sollte sich – so stand es da – auf dem Stand vom 01.11.2017 befinden:

Wer hat Recht?

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Vorsichtig bei Jahreszahlen in der Google-Books-Suche

Bei der Anfertigung von Haus- und Seminararbeiten kann Google Books nützlich sein. Ohne Gang in die Bibliothek findet man interessante Treffer, die sich problemlos zitieren lassen. Dabei ist mir aber aufgefallen, dass man den in der Suchübersicht erscheinenden Jahreszahlen nicht ohne Weiteres vertrauen kann, sondern in jedem Einzelfall prüfen muss, ob die von Google angegebene Jahreszahl tatsächlich mit dem Erscheinungsjahr übereinstimmt. 

Zur Veranschaulichung ein paar Beispiele. Die Liste ließe sich umfangreich fortsetzen.

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§ 315d StGB: Verbotene Kraftfahrzeugrennen

Constantin Blanke-Roeser erklärt in der JuS 2018, 18 ff. in gut verständlicher Art und Weise was unter einem „Kraftfahrzeugrennen“ im Sinne des neuen § 315d StGB zu verstehen ist. 

Dabei erläutert er u.a., dass für ein Rennen mindestens zwei Kfz und zwei Kfz-Führer benötigt werden. Deshalb sei ein Rennen nicht gegeben, wenn beispielsweise ein Kraftfahrzeugführer und ein Fahrradfahrer eine Wettfahrt unternehmen.

Am Ende seines Beitrags schlägt er dann folgende Definition für „Rennen“ vor:

Ein Rennen ist eine Fahrt, bei der es zumindest auch um die Erzielung von Höchstgeschwindigkeiten geht und zwischen mindestens zwei Teilnehmern, die sich zuvor zumindest konkludent auf die Durchführung eines Wettbewerbs geeinigt haben, ein Sieger ermittelt wird; von der Veranstaltung muss eine abstrakte Gefahr für Leib oder Leben anderer Menschen oder die Sicherheit des Straßenverkehrs ausgehen.

(JuS 2018, 18, 22)

Sollten wir die Definition unseren Klausuren so zugrunde legen?

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