Erfreulicherweise hat Marco B. mich in der Kategorie „Vorschläge“ auf ein interessantes Thema hingewiesen, nämlich den Kommentar von Rainer Burchardt im Deutschlandfunk zur aktuellen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts betreffend das Neutralitätsgebot bei Ministeräußerungen zu politischen Parteien.
Der Kommentator titelt „Politisch eine Katastrophe“ und folgert:
Das Ministergesetz, das Minister zur Neutralität verpflichte, bedürfe einer schleunigen Revision.
Außerdem stellt Burchardt fest:
Artikel fünf des Grundgesetzes als Garant der Meinungsfreiheit gilt doch wohl auch für Regierungsmitglieder.
Überzeugend?