Glaubt man der Hessenschau, so könnte das passieren:
Am Donnerstag verhandelt das Bundesverwaltungsgericht Leipzig darüber ein Diesel-Fahrverbot aufgrund der Abgasaffäre zu verhängen. Dies hätte auch für viele hessische Städte schwerwiegende Konsequenzen.
Zur Erklärung der Chronologie: Ursprünglich war die Verkündung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts für Donnerstag, den 22.02.2018 erwartet worden, ist dann aber nach mehrstündiger mündlicher Verhandlung auf morgen, Dienstag, den 27.02.2018 vertagt worden.
Ist also morgen mit der Verhängung eines Fahrverbots durch das Bundesverwaltungsgericht zu rechnen?
Nein, das wird sicherlich nicht passieren. Denn das Bundesverwaltungsgericht verhandelt über eine Sprungrevision gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Stuttgart. Dieses hatte wie folgt judiziert:
Der Beklagte wird verurteilt, den am 01.01.2006 in Kraft getretenen und derzeit in seiner Fassung der 1. und 2. Fortschreibung vom Februar 2010 bzw. Oktober 2014 geltenden Teilplan Landeshauptstadt Stuttgart des Luftreinhalteplans für den Regierungsbezirk Stuttgart so fortzuschreiben bzw. zu ergänzen, dass dieser die erforderlichen Maßnahmen zur schnellstmöglichen Einhaltung des über ein Kalenderjahr gemittelten Immissionsgrenzwertes für NO2 i. H. v. 40 µg/m³ und des Stundengrenzwertes für NO2 von 200 µg/m³ bei maximal 18 zugelassenen Überschreitungen im Kalenderjahr im der Umweltzone Stuttgart enthält.
Die Mär von der gerichtlichen Verhängung eines Fahrverbots hat übrigens schon in der Berichterstattung über die Stuttgarter Entscheidung (Urt. v. 26.7.2017, 13 K 5412/15) eine Rolle gespielt:
Das Stuttgarter Verwaltungsgericht hatte der Deutschen Umwelthilfe im Juli Recht gegeben und Fahrverbote für Dieselfahrzeuge ab 2018 verhängt.
(Stuttgarter Nachrichten vom 02.10.2017)
Glücklicherweise haben die meisten Medien korrekt berichtet. Hoffentlich bleibt das so.
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