In der Korrekturpraxis wird hin und wieder angemerkt, man müsse „Subsumption“ statt „Subsumtion“ schreiben (oder auch umgekehrt). Es gibt also ein Unsicherheitspotential. Deshalb gehe ich hier heute der Frage nach, welche Schreibweise empfehlenswert ist.
Empirisch ist zunächst einmal festzustellen, dass es Autoren gibt, die von „Subsumtion“ und andere, die von „Subsumption“ sprechen:
Bei seiner praktischen Arbeit geht der Jurist von einem konkreten Lebenssachverhalt aus, den er entweder für die Zukunft rechtlich regeln will (zB durch Abschluss eines zweckmäßigen Vertrages) oder bei dem in der Vergangenheit ein Konflikt aufgetreten ist, der rechtlich begründet zu entscheiden ist. Vom Fall ausgehend, macht sich der Jurist daher auf die Suche nach den passenden Normen (Obersätze = Prämissen iS der Subsumption).
(Horn, Einführung in die Rechtswissenschaft und Rechtsphilosophie, 2011, Rn. 169)
Der Begriff der Subsumtion beschreibt den zentralen Arbeitsschritt der juristischen Fallbearbeitung; hier geht es darum, den zu untersuchenden Sachverhalt daraufhin zu prüfen, ob er die Voraussetzungen (Tatbestand) der Rechtsnorm erfüllt.
(Haug, Fallbearbeitung im Staats- und Verwaltungsrecht, 2013, Rn. 52)
Man könnte sich also für beide Schreibweisen auf Autoritäten aus der juristischen Literatur berufen.
Fest steht zunächst eines: Man sollte einheitlich schreiben und nicht im selben Text an einer Stelle „Subsumtion“ und an einer anderen Stelle „Subsumption“ verwenden, wie dies hin und wieder anzutreffen ist.
Ansonsten hat man aber die Auswahl zwischen den beiden Alternativen. Denn der Duden Ratgeber zu Rechtschreibung und Grammatik stellt fest:
Das Substantiv (Hauptwort) zu subsumieren lautet Subsumtion oder auch Subsumption.
(2014, S. 72)
Und da der Duden in verschiedenen Handreichungen zur Anfertigung von juristischen Arbeiten anerkannt ist, kann man sich getrost darauf verlassen.
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