Kaiser/Kaiser/Kaiser schreiben in dem Skript „Die Zivilgerichtsklausur im Assessorexamen, Band II: Wiederholung und Vertiefung“, 5. Aufl. 2016 auf Seite 45:
Der Widerruf der Ermächtigung zum Auftreten in gewillkürter Prozessstandschaft ist ebenso wie der Rechtsverlust des materiellen Rechtsinhabers analog §§ 265 II 1, 261 III Nr. 1 ZPO ohne Einfluss auf den Rechtsstreit.
Es geht also um die interessante Frage, ob und unter welchen Voraussetzungen die Ermächtigung zum Auftreten in gewillkürter Prozessstandschaft widerrufen werden kann.
Mit dieser Frage hat sich der BGH Anfang 2015 beschäftigt und kommt zwar zu dem gleichen Ergebnis wie Kaiser/Kaiser/Kaiser, allerdings mit einer anderen Begründung. Gleichzeitig erteilt der BGH der Lösung über §§ 265 II 1, 261 III Nr. 1 ZPO analog ausdrücklich eine Absage. Weiterlesen