Die Bild-Zeitung hat Gregor Samimi (Anwalt für Strafrecht in Berlin) interviewt (u.a. zu Fragen des Notwehrrechts). Im Rahmen dieses Interviews hat Samimi (laut Bild-Zeitung) gesagt:
Das ist sehr weitgreifend, denn eine Verhältnismäßigkeit der Mittel ist nicht nötig. Ein beliebtes Beispiel aus dem Jurastudium: Wenn ich im Rollstuhl sitze und jemand klaut mir die Kirschen vom Baum, dann ist es Notwehr, wenn ich auf ihn schieße.
An ein sehr verwandtes Beispiel aus meiner Strafrechtsvorlesung kann ich mich noch erinnern. Ich meine aber, dass unser Strafrechtsprofessor anhand dieses Beispiels gerade eine Grenze des Notwehrrechts aufzeigen wollte. Es ist also nicht von dem Notwehrrecht gedeckt, wenn jemand aus dem Rollstuhl auf Kinder schießt, die Kirschen vom eigenen Kirschbaum klauen.