Archiv für Februar 2019

Rechtsmittelbelehrung bei Einstellungsbescheid der Staatsanwaltschaft?

Passend zu meiner Station bei der Staatsanwaltschaft soll es heute um ein Thema gehen, das in einer strafrechtlichen Klausur im 2. Examen relevant werden kann.

Dinter/Jakob schreiben in dem Buch „Die Staatsanwaltsklausur: Prüfungswissen für das Assessorexamen, 3. Aufl. 2018, Rn. 206 f.:

B. (Teil-)Einstellungsverfügung

[…]

Soweit dies nach dem Ergebnis Ihres B-Gutachtens nötig ist, weisen Sie auf die erforderliche Rechtsmittelbelehrung hin („- Rechtsmittelbelehrung -„). Die Belehrung müssen Sie in der Klausur nicht ausformulieren, auch in der Praxis erfolgt die Ausformulierung häufig durch die Geschäftsstelle.

(Hervorhebung im Original)

Woran könnte sich ein Korrektor hier stören?

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Sind Vergehen etwas anderes als Straftaten? Oder: Zum Unterschied zwischen Verbrechen und Vergehen

Nachdem am 01.02. meine Verwaltungsstation an der Universität in Speyer ihr Ende fand und meine Strafstation bei der Staatsanwaltschaft in Zweibrücken begonnen hat, konnte ich nicht ganz von meinem Hobby lassen, juristisch relevante Dialoge in Fernsehkrimis „stationsbezogen“ zu analysieren :-). Hier traf es sich nun glücklich, dass in dem Usedom-Krimi „Das Geisterschiff“ eine frühere Staatsanwältin (Karin Lossow) mit einem amtierenden Staatsanwalt (Dr. Dirk Brunner) in den folgenden Dialog geriet:
Karin Lossow:
Bei den meisten Vergehen war er minderjährig.
 
Staatsanwalt Dr. Dirk Brunner:
Ein Wohnungseinbruch ist kein Vergehen, sondern eine Straftat, das sollten Sie als studierte Juristin wissen.
 
Karin Lossow:
Ja, Herr Staatsanwalt, ich kenne den Unterschied zwischen Vergehen und Straftat.
(ARD, 14.02.2019, bei Minute 9:04)
 
Hier blieb ich etwas ratlos zurück.

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Wenn aus einer Marke eine allgemeine Produktbezeichnung wird

Heute soll es um das (nicht nur juristische interessante) Thema „Wenn aus einer Marke eine allgemeine Produktbezeichnung wird“ gehen.

Die Bild-Zeitung hat mit dem Trendforscher Peter Wippermann ein Interview zu einer solchen Entwicklung geführt. Dabei ging es u.a. um die Frage, ob es ein Fluch oder ein Segen für den Hersteller sei, wenn seine Marke zu einer Gattungsbezeichnung werde:

Wippermann: „Es ist ein Triumph für die Hersteller, wenn eine Marke zur Gattungsmarke wird. Denn Gattungsmarken stehen für beste Qualität. Alle folgenden Marken müssen preiswerter werden, um da heran zu kommen.

Ich erinnere mich noch an eine Vorlesung zum Markenrecht, in der wir uns auch mit dieser Problematik beschäftigt haben. Da haben wir über die juristischen Konsequenzen aus markenrechtlicher Sicht diskutiert, die eintreten, wenn eine Marke zur Gattungsbezeichnung wird.

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„Macht euch auf nach Speyer“ (Johann Wolfgang von Goethe)

Manche sagen, man müsse sich in der Verwaltungsstation des Referendariats auf die Examensvorbereitung konzentrieren und deswegen nicht an die Deutsche Universität für Verwaltungswissenschaften nach Speyer gehen. Nach dem ich meine Station in Speyer absolviert habe, kann ich sagen, dass der gegenteilige Rat einiges für sich hat.

Natürlich hat man angesichts des reichhaltigen Programms die Qual der Wahl. Man kann sich das Angebot aber so zuschneiden, dass es richtig viel für die Examensvorbereitung bringt.

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