Ja, das ist die Frage, die ein wirkliches Urteil aus dem Referendarleben aufwirft. Und da die Geschichten, die das Leben schreibt, immer noch die besten sind, folgt hier die Schilderung des Falls. Die Ausgangslage ist die folgende:
Ein Autoverkäufer wird verurteilt, an den Käufer eines Pkw’s 4.500 € Zug-um-Zug gegen die Rückgabe des betreffenden Pkw’s zu zahlen. Des weiteren wird der Verkäufer verurteilt, „im Rahmen der Rückabwicklung dieses Kaufvertrags dem Kläger materiellen Schaden in Höhe von 1.002,02 <sic> zu zahlen“. Aus diesem Betrag begehrte der Kläger nun 4% Verzugszinsen ab dem Tag, der auf den Verzugsbeginn folgt.
Wie muss das Gericht hinsichtlich der Verzugszinsen urteilen?
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