In den meisten Lehrbüchern wird zur Berechnung der konkreten Höhe der Gerichtsgebühren auf die Anlage 2 (zu § 34 Absatz 1 Satz 3) zum GKG im Schönfelder (Nr. 115) verwiesen. Entsprechend wird für die Berechnung der konkreten Höhe der Rechtsanwaltsgebühren auf die Anlage 2 (zu § 13 Absatz 1) zum RVG im Schönfelder (Nr. 117) verwiesen. So wurde uns das auch in der Arbeitsgemeinschaft nahegelegt.
Wenn man nun auf diese Weise die entsprechenden Gebühren ausrechnen möchte, muss man während der Klausur ein bisschen hin- und herblättern. Da die Zeit in Klausuren bekanntlich sehr beschränkt ist, wäre es natürlich schön, wenn es hier einen Trick gäbe, um die entsprechenden Gebühren auf einmal und damit ein wenig schneller nachzuschlagen. Gibt es eine solche Möglichkeit, die Blätter-Zeit etwas zu minimieren?