Archiv für Mai 2020

Mein Blog – offline?

Leider war mein Blog in den letzten Tagen nicht erreichbar. Das war allerdings keine bewusste Entscheidung meinerseits. Auch wenn ich noch nicht genau weiß, wie es mit meinem Blog auf Dauer weitergehen wird, möchte ich zunächst so weitermachen, wie ich es bisher getan habe. Es gab technische Probleme, die ich selbst nicht lösen konnte. Mein Provider hat deshalb nach einer Lösung suchen müssen. Möglicherweise wird mein Blog umziehen müssen. Dann funktioniert hoffentlich wieder alles einwandfrei. Entschuldigung an alle Leserinnen und Leser, die in den letzten Tagen Beiträge in meinem Blog lesen wollten und dies nicht konnten!

Echte oder unechte Eventualklage?

Heute können wir uns anhand der Lösung C 128 des Klausurenkurses von Alpmann Schmidt für das 2. Examen, S. 14 den Unterschied zwischen einer echten und einer unechten Eventualklage vor Augen führen und zugleich unsere Aufmerksamkeit für begriffliche Kohärenz schärfen:

Bei streitiger Erfüllung ist darüber aber bereits im Rahmen der Vollstreckungsabwehrklage darüber zu entscheiden, sodass der Anspruch auf Titelherausgabe vom Ergebnis der Vollstreckungsabwehrklage abhängt. Deshalb ist auch in diesem Fall eine Klagehäufung von Vollstreckungsabwehrklage und Titelherausgabeklage unbedenklich. Diese sollte allerdings sachgerechter Weise nicht kumulativ, sondern nur für den Fall erhoben werden, dass die Vollstreckungsabwehrklage der Mandantin Erfolg hat, somit als unechte Eventualklage.

[…]

IV. Ergebnis

Zur Erreichung des Mandantenbegehrens sind eine Vollstreckungsabwehrklage und eine echte Eventualklage auf Titelherausgabe beim Amtsgericht Bielefeld zu erheben, die Vollstreckungsabwehrklage verbunden mit einem Eilantrag auf einstweilige Einstellung der Vollstreckung.

Wo hat sich eine Begriffsverwechslung eingeschlichen?

Weiterlesen

48-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt?

Aus eigener Prüfungserfahrung weiß ich zu berichten, dass sich Prüfer hinsichtlich ihrer Fragen teilweise an der Bild-Berichterstattung orientieren. Gehen wir heute mal davon aus, dass euch der Prüfer folgendes Zitat vorlegt und um Erklärung bittet:

Ende März 2014 wurde ein 48-Jähriger wegen des Mordes an einem Mädchen († 9) nach dem Jugendstrafrecht zu acht Jahren Gefängnis verurteilt.

Wie lässt sich erklären, dass ein 48-Jähriger nach Jugendstrafrecht verurteilt wird?

Weiterlesen

Kein Blog-Beitrag

Heute ist Montag – und trotzdem kein Blog-Beitrag. Ich hatte heute mündliche Prüfung im 2. Examen und muss erst einmal „durchschnaufen“. 

Rechtsbindungswille: §§ 133, 157 BGB analog

Betrachten wir heute das folgende Zitat:

Das zentrale Abgrenzungskriterium zwischen Willens- und Gefälligkeitserklärung ist insoweit der Rechtsbindungswille, dessen Kundgabe Voraussetzung des objektiven Tatbestands einer Willenserklärung ist. Ob ein solcher Wille vorliegt und die Parteien damit einen Vertrag geschlossen haben, ist durch eine Auslegung anhand des objektiven Empfängerhorizonts nach §§ 133, 157 BGB unter Berücksichtigung von Treu und Glauben sowie der Verkehrssitte zu beurteilen.

(Daßbach, JA 2018, 575)

Wie könnte man das Zitat perfektionieren?

Weiterlesen