Archiv für Juli 2020

Streitwert einer Feststellungsklage

Wolfgang Dötsch schreibt in der RÜ2 2018 auf Seite 218:

Der Streitwert einer Zwischenfeststellungsklage des Klägers ist nicht nach § 5 ZPO, § 45 GKG zu addieren (dazu BGH NJW-RR 1992, 698), soweit wirtschaftliche Identität mit der Hauptsache besteht; ansonsten wird man zumindest den üblichen Abschlag von ca. 1/5 bei Feststellungsklagen zu berücksichtigen haben (BGH v. 13.05.2013 – VII ZR 223/11, BeckRS 2013, 09465).

Doch gibt es tatsächlich einen „üblichen Abschlag von ca. 1/5 bei Feststellungsklagen“?

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Darf man seinen eigenen Aufbau im Gutachten begründen?

In einer Urteilsbesprechung von Schwab lädt der folgende Satz zum Nachdenken ein:

Die Wahl der Aufbaufolge muss auch nicht begründet werden.

(JuS 2018, 995, 997)

Wenn man diesen Hinweis wörtlich nimmt, könnte man auf die Idee kommen, die Wahl der Aufbaufolge müsse zwar nicht begründet werden, sie dürfe aber begründet werden. Ist dem wirklich so?

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In einer Hausarbeit mit Rechtsprechung arbeiten? Verboten?

Die erste Hausarbeit im Jura-Studium stellt Studierende vor eine große Herausforderung. Dabei werden diese – meinem Eindruck nach – v.a. durch die vielen formellen Vorgaben verunsichert. Es kommt immer wieder zu Missverständnissen, die folgenschwer sein können. Über ein solches möchte ich heute berichten – in der Hoffnung, dass dadurch diese kleine Hürde aus dem Weg geräumt werden kann.

Wichtig ist, dass man sich in einer Hausarbeit mit der Literatur und mit der Rechtsprechung zu dem fraglichen Thema beschäftigt. Es ist also weder ausreichend, sich nur mit der Literatur auseinanderzusetzen, noch ist es ausreichend, nur die Rechtsprechung auszuwerten. 

Als ich dies Studierenden im Rahmen des Mentorenprogramms meiner Universität so erläutert habe, wurde ich von diesen darauf hingewiesen, dass ihnen in der Vorlesung gesagt worden sei, sie sollten nicht mit Rechtsprechung arbeiten. Das hat mich dann nachhaltig verunsichert und ich habe nachgefragt, ob der Professor das auch begründet habe. Diese These war mir nämlich gänzlich neu und ich hatte keine Idee, worauf das ausdrückliche Verbot beruhen könnte, in einer Hausarbeit mit Rechtsprechung zu arbeiten. Daraufhin wurde mir eine Folie aus der Vorlesung vorgelegt, auf der stand:

Rechtsprechung darf nicht in das Literaturverzeichnis aufgenommen werden. Wird Rechtsprechung im Literaturverzeichnis genannt, stellt dies einen groben Fehler dar.

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Welcher Gewahrsam bei GPS-Überwachung des Fahrzeugs?

Heute soll es mal wieder um Jura im Alltag gehen. Als ich dieses Auto gesehen habe, musste ich an eine Fall-Konstellation denken, von der ich in einer Strafrechtsvorlesung gehört habe.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Das auf dem Foto abgebildete Fahrzeug ist GPS-überwacht. An welches Problem im Strafrecht kann das erinnern?
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