Archiv für Oktober 2020

„Staatsanwaltschaft erlässt Haftbefehl wegen Mordes“

Am 12. Oktober hat die FAZ bei Facebook wie folgt berichtet:

Worüber könnte man bei diesem Post stolpern?

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Überlegungen zum „Zweipersonentestament“

Das OLG Köln schreibt in einem Beschluss vom 05.07.2017 (Az. 2 Wx 86/17) unter Randnummer 25:

Denn ein Zweipersonentestament kennt das deutsche Recht nicht.

Dieses Zitat eignet sich, um ein wenig Erbrecht zu wiederholen. Es soll hier um Fragen gehen, die so oder so ähnlich in einer mündlichen Prüfung gestellt werden könnten.

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„Straßburger Richter“ am EuGH?

Der EuGH hat aktuell eine wichtige Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung getroffen – bestimmt ein Thema, mit dem man sich für anstehende mündliche Prüfungen vertraut machen muss.

Hier soll von etwas Anderem die Rede sein. Der Deutschlandfunk berichtete am 06.10. über die EuGH-Entscheidung, wobei „die Straßburger Richter“ Erwähnung fanden (12-Uhr-Nachrichten). „Die Straßburger Richter“?

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Begründung für die in der mündlichen Prüfung erbrachten Leistungen?

Nach meinen Erfahrungen endet die mündliche Prüfung der ersten juristischen Prüfung bzw. des 2. Examens mit der Bekanntgabe des Ergebnisses der mündlichen Prüfung und des erzielten Gesamtergebnisses. Man hört da nur einige Zahlen. Im ersten Augenblick ist man erleichtert, dass man die Prüfung bestanden hat. Nach einigen Tagen fragt man sich dann vielleicht, wie das Ergebnis bezüglich der mündlichen Prüfung denn zustande gekommen ist. Man wünscht sich eine Begründung. Gibt es dafür einen Weg?

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