Heute soll wieder einmal ein Zeitungsartikel Anlass für unsere Überlegungen sein. Anfang des Jahres titelte die Bild-Zeitung:
Marketing-Agentur in Wiesbaden
16-Jähriger ist Firmen-Chef!
In dem Artikel hieß es dann:
Seine Eltern unterstützen die Idee. Doch damit er in Deutschland eine Firma gründen kann, musste Fynn vor dem Gesetz voll geschäftsfähig werden: „Seit Herbst 2020 lief mein Antrag am Familiengericht zu meiner uneingeschränkten Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger. Nach einer Anhörung im Dezember erhielt ich dann als „Weihnachtsgeschenk“’ die Zusage.“
Uneingeschränkte Geschäftsfähigkeit als Minderjähriger? Was könnte man aus juristischer Sicht zu diesem Zitat sagen?
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