Eine Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird, lautet wie folgt:
Wie alt bzw. wie neu ist die Rechtsprechung, die im Examen abgeprüft wird?
Die Frage kann man natürlich nicht beantworten. Es kann sowohl neuere als auch ältere Rechtsprechung geprüft werden.
Trotzdem dachte ich mir, es könnte interessant sein zu sehen, welche Rechtsprechung in meinem 2. Examen eine Rolle gespielt hat. Deswegen möchte ich jetzt ab und an eine Klausur in die Hand nehmen und darüber berichten, welche Gerichtsentscheidung(en) meiner Meinung nach der Klausur zugrundelag(en).
Heute beginne ich mit der Aufsichtsarbeit II H 19/ÖR 1, die das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz im Oktober 2019 ausgegeben hat.
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