Eine Frage, die immer wieder an mich herangetragen wird, lautet wie folgt:
Wie alt bzw. wie neu ist die Rechtsprechung, die im Examen abgeprüft wird?
Die Frage kann man natürlich nicht beantworten. Es kann sowohl neuere als auch ältere Rechtsprechung geprüft werden.
Trotzdem dachte ich mir, es könnte interessant sein zu sehen, welche Rechtsprechung in meinem 2. Examen eine Rolle gespielt hat. Deswegen möchte ich jetzt ab und an eine Klausur in die Hand nehmen und darüber berichten, welche Gerichtsentscheidung(en) meiner Meinung nach der Klausur zugrundelag(en).
Heute beginne ich mit der Aufsichtsarbeit II H 19/ÖR 1, die das Landesprüfungsamt für Juristen beim Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz im Oktober 2019 ausgegeben hat.
Die Klausur war nahezu vollständig der Entscheidung des VG Neustadt (Weinstraße), Urt. v. 06.09.2017, 5 K 783/16.NW nachgebildet. Zum Zeitpunkt des Schreibtermins war die Entscheidung also zwei Jahre alt.
Die Probleme des Falles waren, was Leitsatz 1 und Leitsatz 2 angeht letztlich Klassiker:
1. Zur Annahme eines berechtigten Interesses an der Feststellung der Rechtswidrigkeit eines Polizeieinsatzes.
2. Zur Rechtmäßigkeit eines polizeilichen Platzverweises, einer Ingewahrsamnahme sowie der Anwendung unmittelbaren Zwangs zu deren Durchsetzung.
Mit der Fragestellung, auf die sich Leitsatz 3 bezieht, hatte ich mich zuvor noch nicht beschäftigt:
3. Ein mündlicher Verwaltungsakt geht zu, wenn der Betroffene die Erklärung vernommen und als solche verstanden hat. Sprachunkenntnis und Sprachschwierigkeiten des Betroffenen können durch Verwendung einer Fremdsprache beseitigt werden.
Problematisch war, dass der Verwaltungsakt „go away“ lautete. Aber wie das so im 2. Examen ist: Man kann sich anhand der zur Verfügung stehenden Kommentierung orientieren und dann eine begründete Stellungnahme formulieren.
Wenn es hilft, kann ich bei mind. drei Klausuren aus dem Bayerischen ZJS Herbst 2020, die dazugehörenden Entscheidungen nennen.
Vielen Dank! Das wäre wirklich schön.
An Tag 1 (also Ende November 2020) war BGH, Urteil vom 9.2.2018 – V ZR 311/16 dran.
An Tag 4 war OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2017 – 3 W 112/17 als Teil 1 der Kautelarklausur dran.
An Tag 5 dann BAG Urt. v. 7.2.2019 – 6 AZR 75/18 im Rahmen der Arbeitsrechtsklausur.
Zusätzlich kann ich noch sagen, dass im Frühjahr 2020 in BW BGH, Urteil vom 24.4.2018 – VI ZR 25/17 lief.
ZJS war Ende November/Anfand Dezember ’20.
Tag 1: BGH, Urteil vom 9.2.2018 – V ZR 311/16
Tag 4: OLG Oldenburg, Beschluss vom 19.12.2017 – 3 W 112/17 als Teil im Rahmen der Kautelarklausur
Tag 5: BAG, Urteil vom 07.02.2019, 6 AZR 75/18 im Rahmen der Arbeitsrechtsklausur
In BW lief im Frühjahr `20 unter anderem BGH, Urteil vom 24.4.2018 – VI ZR 25/17
Ich hoffe, ich konnte helfen und freue mich auf weitere tolle Beiträge.
Ganz herzlichen Dank für diese umfangreiche Zusammenstellung. Das ist bestimmt für alle, die demnächst ins Schriftliche gehen, eine gute Orientierungshilfe.