Fristberechnungen spielen immer wieder in Klausuren eine Rolle. Dieser Aspekt kann rechtsgebietsübergreifend in allen Klausuren auftauchen. Ein Indiz dafür, dass in der Klausur eine Fristberechnung vorgenommen werden soll, ist es, wenn ein Kalender abgedruckt ist. Ein besonderer Blick ist dann immer auch auf den Wochentag zu werfen, an dem die Frist enden könnte.
Möglicherweise wird dann nämlich § 193 BGB relevant:
Ist an einem bestimmten Tage oder innerhalb einer Frist eine Willenserklärung abzugeben oder eine Leistung zu bewirken und fällt der bestimmte Tag oder der letzte Tag der Frist auf einen Sonntag, einen am Erklärungs- oder Leistungsort staatlich anerkannten allgemeinen Feiertag oder einen Sonnabend, so tritt an die Stelle eines solchen Tages der nächste Werktag.
Je nachdem, an welchen Sprachgebrauch man gewöhnt ist, könnte man über den Terminus „Sonnabend“ stolpern. Welcher Wochentag ist damit gemeint?
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