
Jura im Alltag ist wirklich spannend – deshalb heute wieder einmal eine Geschichte „mitten aus dem Leben“. Ich war auf der Suche nach einem Geschenk und habe im Internet (den konkreten Shop nenne ich aus naheliegenden Gründen nicht) eine schöne Bluse entdeckt. Also gesagt, getan: Die Bluse habe ich bestellt. Wenige Tage später traf die Bluse ein. Ich habe einen kurzen Blick darauf geworfen, sie für gut befunden und als Geschenk verpackt. Als ich die Bluse dann etwas später verschenkt habe, hat sich die beschenkte Person zunächst sehr gefreut. Allerdings hat sie mich dann vorsichtig darauf aufmerksam gemacht, dass auf der Bluse ein kleiner Fleck sei. Dies sei natürlich kein Problem, sie werde versuchen, die Bluse irgendwie zu reinigen. Aber gibt es da nicht noch eine andere Möglichkeit, wenn man die Dinge streng juristisch angehen will (was man nicht immer tun sollte)?
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