Ich bin auf einen Artikel mit dem Titel „Michael Wendler: Aus & vorbei! Sein Glück liegt in Scherben“ aufmerksam gemacht worden. Dort heißt es u.a.:
„Michael Wendler: Vollstreckungsbescheid
Zum Song „Oh Happy Day“ hält Reiseunternehmer Timo Berger in einem Instagram-Video zufrieden ein weißes Blatt Papier in die Kamera. Zu lesen ist darauf nichts, allerdings lassen sich mehrere blaue Stempel erkennen. „Hier ist das gute Stück“, beginnt Berger seine Siegesansprache.
In den Händen hält er einen Vollstreckungsbescheid vom Landgericht Hamburg. Dieser Kostenfestsetzungsbeschluss verpflichtet Schlagersänger Michael Wendler zur Zahlung von etwas mehr als 2.000 Euro verauslagten Gerichtskosten. Das klingt nach wenig, wenn man bedenkt, dass Berger ursprünglich 30.000 Euro vom Wendler verlangt hat.“
https://mvp-web.de/?p=22838
Die Bild-Zeitung dramatisierte die Lage weiter:
„Laut des Vollstreckungsbescheids kann Berger nun Verfahrenskosten in Höhe von 2036,28 Euro auch in den USA von Wendler geltend machen und einen Gerichtsvollzieher oder sogar Kopfgeldjäger dort beauftragen.“
https://www.bild.de/bild-plus/unterhaltung/leute/leute/michael-wendler-vollstreckungsbescheid-ihm-droht-das-aus-in-den-usa-79080102.bild.html
Meine Auskunftsperson stellte mir dann folgende Frage: „Ist ein Kostenfestsetzungsbeschluss ein Vollstreckungsbescheid?“ Was lässt sich dazu sagen?
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