Was bestätigt ein Notar mit einer Beglaubigung?

Vor einigen Wochen beschäftigte die Frage, ob Melanie Müller jemals verheiratet war, die bunten Blätter. So konnte man lesen:

Ehe nur Fake gewesen? Notar bestätigt, dass Melanie Müller nie verheiratet war

https://www.tz.de/stars/ehe-nur-fake-notar-bestaetigt-dass-melanie-mueller-nie-verheiratet-war-etv-rp9-91385750.html

Aber hat ein Notar tatsächlich bestätigt, dass Melanie Müller nie verheiratet war?

Der Bild-Zeitung liegt ein Foto des maßgeblichen Dokuments vor.

Darin heißt es:

„Bestaetigung

Ich Melanie Mueller bestaetige hiermit, dass ich nie verheiratet war. Es gibt daher auch keine Scheidungsurkunden.

Los Angeles, den 27.Feb.2022″

Dieses Schreiben wurde von einem Notar beglaubigt. Mit einer Beglaubigung bringt ein Notar aber nicht zum Ausdruck, dass der Inhalt der Erklärung der Wahrheit entspricht. Vielmehr hat der Notar lediglich die Unterschrift von Melanie Müller beglaubigt. Nach deutschem Recht wäre § 129 BGB einschlägig:

§ 129 BGB: Öffentliche Beglaubigung

(1) Ist durch Gesetz für eine Erklärung öffentliche Beglaubigung vorgeschrieben, so muss die Erklärung schriftlich abgefasst und die Unterschrift des Erklärenden von einem Notar beglaubigt werden. Wird die Erklärung von dem Aussteller mittels Handzeichens unterzeichnet, so ist die in § 126 Abs. 1 vorgeschriebene Beglaubigung des Handzeichens erforderlich und genügend.

(2) Die öffentliche Beglaubigung wird durch die notarielle Beurkundung der Erklärung ersetzt.

Mit der Beglaubigung einer Unterschrift bringt ein Notar zum Ausdruck, dass die Unterschrift unter einem Schriftstück von einer bestimmten Person herrührt.

In diesem Sinne heißt es auch auf dem Dokument:

„A notary public or other officer completing this certificate verifies only the identity of the individual who signed the document to which this certificate is attached, and not the truthfulness, accuracy, or validity of that document.“

Es hat also – anders als die erwähnten bunten Blätter kolportieren – kein Notar bestätigt, dass Melanie Müller nie verheiratet war.

P.S. Die Überlegungen im Rahmen dieses Beitrags erinnern mich an einen früheren Beitrag, in dem es darum ging, was der Unterschied zwischen einer Beurkundung und einer Beglaubigung ist.

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