Die gestrige Talk-Runde bei Anne Will hat mich daran erinnert, dass uns zu Studienbeginn in der Staatsrechtsvorlesung die Lektüre der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien (GGO) und der Geschäftsordnung der Bundesregierung (GOBReg) ans Herz gelegt wurde. Dieser Rat erweist sich nun erneut (vgl. Vetorecht des Justizministers gegen Gesetzesentwürfe der Bundesregierung?) in einer Talk-Runde als nützlich. Lindner äußerte sich dort zum Gaspreis-Thema wie folgt:
Lindner: Und deshalb will ich sagen, dass in der Tat bei der Rechtsfrage mein Haus, ähm, also das Bundesfinanzministerium, keine Bedenken hat. Jetzt greife ich gerademal Ihren Punkt auf, weil Sie mich gefragt haben, warum ich etwas öffentlich sage. Kollege Habeck hat dann öffentlich das Finanzministerium nochmal aufgefordert, eine neue Rechtsprüfung zu machen. Ich bin aber nicht zuständig. Für verfassungsrechtliche Prüfungen ist nach, ähm, § 45 der Geschäftsordnung der Bundesregierung immer das Innenministerium zuständig, immer.
Stützt diese Quelle Lindners These?
Weiterlesen