In der Vergangenheit habe ich ja bereits hier im Blog das ein oder andere Thema aufgegriffen, das im Rahmen einer Hausarbeit von Interesse sein könnte. Heute soll es um ein Phänomen in Hausarbeiten gehen, von dem ich zunächst anekdotisch von einem älteren Juristen gehört hatte. Da ich mir aber nicht vorstellen konnte, dass es sich tatsächlich um einen Fehler handelt, der in Hausarbeiten auftreten kann, habe ich die Problematik zunächst nicht als relevant eingestuft. Nachdem mir jetzt in Hausarbeiten aber tatsächlich vermehrt aufgefallen ist, dass es sich wirklich um einen Fehler handelt, der vorkommt, möchte ich diesen heute thematisieren. Es geht um folgenden Eintrag in einem Literaturverzeichnis einer Hausarbeit:
„Palandt, Bürgerliches Gesetzbuch, Band 7, München, 81. Aufl. 2022“
Was ist hier verbesserungswürdig?
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