Archiv für Februar 2023

Ein Geschenk mit Hinweis auf § 40 BNatSchG

Heute soll es mal wieder um eine Beobachtung aus der Kategorie „Recht im Alltag“ gehen. Anlass ist ein Geschenk mit Bio-Saatgut (alte Sorten). Darin ist schönes Saatgut enthalten, wie zum Beispiel für „Zucchini Black Beauty“, „Zuckermelone Charantais“ und „Zuckererbse Carouby de Maussane“. Auf der Verpackung fand sich folgender „wichtiger Hinweis“:

Nach dem neuen Naturschutzgesetz § 40 BNatSchG der Bundesrepublik Deutschland darf seit dem 01.03.2020 Saatgut ausschließlich nur für Garten, Balkon und Terrasse verwendet werden. Eine Ausbringung in der freien Natur ist danach nicht mehr erlaubt. Diese Regelung dient dem Schutz von Ökosystemen, Biotopen und Arten vor den Gefährdungen durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten.

„Nicht erlaubt“ klingt nach Verbot. Aber enthält § 40 BNatSchG wirklich ein solches Verbot?

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Am Rosenmontag …

Ehre, wem Ehre gebührt. Unter Beachtung dieser Maxime wurden hier schon zweimal am Rosenmontag Themen aufgegriffen, die der besonderen Stimmung dieses Tages Rechnung tragen sollten, und zwar:

Arbeitsrechtlicher Einladungsanspruch zur betrieblichen Rosenmontagsfeier?

Etwas Ernstes zum Rosenmontag

Was aber tun, wenn man auf eine Quelle stößt, die sich sehr ansprechend und umfassend Rechtsfragen widmet, die sich im Karnevalsalltag stellen? Da bleibt nur eins: Eine Online-Empfehlung schreiben.

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Eingetragene Lebenspartnerschaft: Scheidung möglich?

Die eingetragene Lebenspartnerschaft war hier im Blog ja schon das ein oder andere Mal ein Thema. So haben wir bereits geklärt, dass eingetragene Lebenspartnerschaften zwar nicht mehr begründet werden können, aber dennoch weiter existieren. Außerdem haben wir uns mit der gesetzgeberischen Technik beschäftigt, in § 21 LPartG Regelungen zu Ehegatten und Ehen, die nach dem 22. Dezember 2018 in Kraft treten, entsprechend für Lebenspartner und Lebenspartnerschaften für anwendbar zu erklären, wenn nichts anderes bestimmt ist. Heute geht es um ein mögliches Ende der eingetragenen Lebenspartnerschaft. So titelte die Bild-Zeitung vergangene Woche: „Scheidung bei Harald Glööckler„. Da stellt sich die Frage: Wird eine eingetragene Lebenspartnerschaft wirklich durch Scheidung aufgelöst?

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Der Vogel Strauß, das römische Recht und die Analogie

Vogel-Strauß-bunt

Ausflüge ins römische Recht sind in aller Regel inspirierend, vor allem, wenn es um Fragen der Methodenlehre geht. In dieser Hinsicht bin ich kürzlich dem folgenden Beispiel begegnet, das ich hier teilen möchte.

Ulpian berichtet in Digesten 9.1.1 pr. über eine Regelung im Zwölf-Tafel-Gesetz. Diese Regelung sah folgendes vor: Wenn ein vierfüßiges Tier (quadrupes) einen Schaden verursacht hat, musste entweder das Tier, das den Schaden angerichtet hat, dem Geschädigten überlassen werden oder es musste Schadensersatz geleistet werden. Nun kam es aber, wie es irgendwann einmal kommen musste: Ein zweifüßiges Tier verursachte einen Schaden. Die Rechtshistoriker sind sich nicht ganz darüber einig, um welches Tier es sich dabei wohl gehandelt haben könnte. In Frage kommt der Vogel Strauß, der seinerzeit in Rom nicht nur bekannt, sondern auch präsent war. Wie ist nun diesbezüglich die Rechtslage nach römischem Recht zu beurteilen? Schließlich ist ein zweifüßiges Tier kein vierfüßiges Tier.

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