Es gibt eine Novität zu vermelden: Zum ersten Mal wurde mir zur Veröffentlichung hier im Blog eine ausformulierte Fallbearbeitung zugesandt. Mein Dank dafür gebührt Roman Kollenberg (Universität Bielefeld). Und nun zu seinem Text, der aufgrund der lebhaften Diskussion hier ein Update erfahren hat:
Am 5. April 2023 meldete die SZ: „Niederbayern. Keine Lust auf Gassi gehen: Kind verkauft heimlich Familienhund“. Hinter dieser Schlagzeile versteckt sich im Grunde genommen der folgende Vorfall:
In Niederbayern hat eine Elfjährige den Familienhund (Rasse: Yorkshire Terrier) ohne das Wissen ihrer Eltern an einen Fremden im Park verkauft, um sich ihr Taschengeld aufzubessern. Da sie keine Lust hatte, mit dem Hund spazieren zu gehen, bot sie diesen einem Unbekannten in Essenbach an und nahm mehrere Hundert Euro entgegen. Als der Vater von dem Verkauf erfuhr und die Polizei einschaltete, konnte diese ihm jedoch nicht weiterhelfen und empfahl ihm, zivilrechtliche Schritte einzuleiten, um den Käufer zu finden und den Hund zurückzufordern.
Oh man! Da hing der Haussegen bestimmt mächtig schief.
Damit es um den Haussegen nach Deiner nächsten Zivilrechtsklausur oder mündlichen Prüfung besser bestellt ist, kannst Du Deine Zivilrechtskenntnisse am folgenden Fall überprüfen:
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