
Die Annahme ist nicht gewagt, dass wir alle schon im Studium in der einen oder anderen Vorlesung dem berühmten Kirchmann-Zitat begegnet sind, nach dem eine Aktion des Gesetzgebers ganze Bibliotheksbestände zu Makulatur machen kann. Das Problem ist nur: Das Zitat ist in zwei Versionen unterwegs, ein Faktum, das eine Google-Recherche unschwer zu Tage fördert. Die eine Version spricht von einem „Federstrich des Gesetzgebers“, die andere nennt „drei berichtigende Worte“ des Gesetzgebers als Ursache dafür, dass möglicherweise eine nennenswerte Anzahl juristischer Bücher ihre Relevanz verliert. Fragt sich, welche der beiden Versionen die von Kirchmann gewählte Originalformulierung richtig zitiert.
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