Heute soll eine Thematik betrachtet werden, die in Klausuren eine Rolle spielen kann, aber auch im eigenen Berufsleben relevant ist. Es geht um die Berechnung des Urlaubsanspruchs von Arbeitnehmern. Wir wählen für unser Beispiel einen Arbeitnehmer, der seit einem Jahr bei seinem Arbeitgeber arbeitet.
Ausgangspunkt für die Berechnung des Urlaubsanspruchs ist insofern § 3 Abs. 1 BUrlG. Dort heißt es:
„Der Urlaub beträgt jährlich mindestens 24 Werktage.“
Eine erste Frage ist nun die, was im Sinne von § 3 Abs. 1 BUrlG unter „Werktagen“ zu verstehen ist. Insofern hilft § 3 Abs. 2 BUrlG weiter:
„Als Werktage gelten alle Kalendertage, die nicht Sonn- oder gesetzliche Feiertage sind.“
Da der Samstag hier als Werktag behandelt wird – er ist weder Sonntag noch gesetzlicher Feiertag – geht das Bundesurlaubsgesetz also von einer 6-Tages-Woche aus. Wer in einer 6-Tages-Woche arbeitet, erhält nach § 3 Abs. 1 BUrlG mindestens 24 Werktage Urlaub. Wie sieht es aber aus, wenn man nur einen Tag pro Woche zu arbeiten hat, sich also gewissermaßen in einer 1-Tages-Woche befindet?
Weiterlesen