Das SAT1 Frühstücksfernsehen hat mit einer Anwältin zum Thema „Die größten Ehe-Irrtümer – so ändert sich die Rechtslage“ gesprochen. Ausgangspunkt war u.a. folgende Zuschauerfrage:
Frage einer Zuschauerin: „Wenn ein Partner in der Ehe einen Kredit aufnimmt, die Ehe geschieden wird und der Kreditnehmer aufhört zu arbeiten, muss dann der Partner, der noch in Arbeit steht, dafür aufkommen?“
Daraufhin hat die Anwältin wie folgt geantwortet:
Ja, auch bei Schulden, da muss man sagen, jeder trägt seine Schulden. Da ändert auch die Heirat jetzt nichts dran grundsätzlich. Ja, ich hafte jetzt nicht automatisch durch die Heirat für die Schulden des anderen. Aber – ganz klar: Wenn ich natürlich etwas unterschreibe, ja, und selber dann in der Haftung bin und der andere fällt dann aus. Dann muss ich auch, das nennt sich dann Gesamtschuldnerhaftung, ja, dann muss auch für den Teil des anderen haften. Und deswegen sage ich immer: Bitte, bitte. Ganz vorsichtig, wenn man etwas unterschreibt, ja, oder auch wenn man, ja, zum Beispiel eben auch einen Kreditvertrag unterschreibt für den anderen noch mit. Dann sind das hinterher die eigenen Schulden, ja.
Die Moderation sagte dann:
Aber wenn der Partner diesen Kredit allein aufgenommen hat, dafür unterschrieben, dann ist es seins.
Daraufhin die Anwältin:
Genau.
Die Moderatorin:
Richtig.
Die Anwältin:
Das ist richtig.
Und abschließend die Moderatorin:
Ich habe schon viel gelernt heute.
Kann es nicht sein, dass ein Ehegatte auch ohne Unterschrift für die Schulden des anderen Ehegatten haftet?
Weiterlesen