„Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“

Ich will nun nicht fortwährend „Bild-Watching“ betreiben (vgl. den Beitrag „Schutzschrift: Was und wozu?“ von vergangener Woche), aber die folgende von der Bild-Zeitung gewählte Überschrift kann nicht unkommentiert bleiben:

„Streit um Heinz Winklers Millionen: Ein Sohn erbt, einer geht leer aus“

https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/heinz-winklers-millionen-ein-sohn-erbt-einer-geht-leer-aus-66f67a927728166d1e1fb4bc?source=puerto-reco-2_bild-V13.5.C_FCM_IS_PB

Das klingt so, als würde einer der Söhne nichts aus dem Nachlass seines Vaters erhalten. Ist das denkbar?

Ja. Prinzipiell steht zwar einem Abkömmling des Erblassers, der durch Verfügung von Todes wegen von der Erbfolge ausgeschlossen ist, ein Pflichtteil zu (§ 2303 Abs. 1 Satz 1 BGB). Aber der Pflichtteil kann nach § 2333 Abs. 1 BGB entzogen werden:

(1) Der Erblasser kann einem Abkömmling den Pflichtteil entziehen, wenn der Abkömmling

1. dem Erblasser, dem Ehegatten des Erblassers, einem anderen Abkömmling oder einer dem Erblasser ähnlich nahe stehenden Person nach dem Leben trachtet,
2. sich eines Verbrechens oder eines schweren vorsätzlichen Vergehens gegen eine der in Nummer 1 bezeichneten Personen schuldig macht,
3. die ihm dem Erblasser gegenüber gesetzlich obliegende Unterhaltspflicht böswillig verletzt oder
4. wegen einer vorsätzlichen Straftat zu einer Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr ohne Bewährung rechtskräftig verurteilt wird und die Teilhabe des Abkömmlings am Nachlass deshalb für den Erblasser unzumutbar ist. Gleiches gilt, wenn die Unterbringung des Abkömmlings in einem psychiatrischen Krankenhaus oder in einer Entziehungsanstalt wegen einer ähnlich schwerwiegenden vorsätzlichen Tat rechtskräftig angeordnet wird.

Wurde dem Sohn in concreto der Pflichtteil entzogen, wie es nach der Überschrift des Artikels klingt? Dazu im Artikel selbst:

Constantin ist der Haupterbe, Alexander bleibt enterbt und erhält nur den Pflichtanteil.

https://www.bild.de/unterhaltung/stars-und-leute/heinz-winklers-millionen-ein-sohn-erbt-einer-geht-leer-aus-66f67a927728166d1e1fb4bc?source=puerto-reco-2_bild-V13.5.C_FCM_IS_PB

Also kann man – anders als es die Überschrift des Artikels annimmt – nicht sagen, dass Sohn Alexander leer ausgeht. Ein Schelm, wer dabei an Clickbaiting denkt.

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