Bleibt bei Facebook privat wirklich privat?

Und noch eine Beobachtung zu den „Rechtstipps“ von Radio Homburg.

Moderatorin:

Womit sich ja der ein oder andere vielleicht auch schonmal so nen bisschen Ärger eingehandelt hat sind Facebook-Posts bezüglich der Arbeit. Aber darf der Chef wegen Facebook-Posts eigentlich mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen drohen?

Rechtsanwalt Backes:

Da gibt es zum Beispiel eine Entscheidung, da hat jemand sich krank gemeldet und ist dann nach Mallorca gefahren und hat dann Bilder bei Facebook veröffentlicht von dem Urlaub und daraufhin wurde ihm gekündigt. Und da hat das Gericht gesagt, diese Bilder dürfen nicht in den Prozess einfließen. Also der Arbeitgeber durfte nicht auf diese Bilder zurückgreifen, weil das rechtlich wie gesagt nicht zulässig ist. Natürlich wenn ich einmal Bilder poste und der Arbeitgeber guckt sich das vorher an, insbesondere vor der Einstellung, dann kann das natürlich negative Konsequenzen haben. Also immer vorsichtig sein was man postet.

Moderatorin:

Es gilt also bei Facebook privat bleibt privat und man darf dann nicht auf der Arbeit dafür belangt werden. Trotzdem sollte man immer lieber zweimal drüber nachdenken was man denn so postet, denn das Internet das vergisst wirklich nichts.

Bleibt privat wirklich privat?

Wenn in dem Interview der Mallorca-Fall gemeint ist, der im Jahre 2011 vor dem Arbeitsgericht Düsseldorf unter dem Aktenzeichen 7 Ca 2591/11 verhandelt wurde und für viel Aufmerksamkeit im Internet gesorgt hat, gibt es dazu keine Entscheidung des Gerichts. Denn das Verfahren endete mit einem Vergleich, bei dessen Vorbereitung das Gericht den Inhalt der Facebook-Aktivitäten mit in die Erörterung einbezogen hat. Dieses „Private“ ist also nicht privat geblieben.

In die gleiche Richtung geht der Fall der beim Landesarbeitsgericht Hamm (1 Sa 1534/14) verhandelte Fall. Dort ging es um den Facebook-Post:

Wunderbaren urlaub auf sylt mit meinem liebsten verbracht … morgen geht’s leider schon wieder nach hause ( … )

Dieser Post wird im Urteil ausführlich erörtert. Privat geblieben ist er also auch nicht. Allerdings hatte die Arbeitnehmerin Glück. Das Gericht hielt die darauf gestützte Kündigung für unwirksam.

Trotzdem bleibt richtig: Man sollte genau überlegen, was man bei Facebook postet.

(Der nächste Blog-Beitrag erscheint – mit Rücksicht auf das Osterfest – am 01.04.2016.)

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