Sorgfaltspflichten zu Weihnachten

Traditionsgemäß verabschiedet sich der Blog in die Weihnachtspause und zwar wie stets bis zum orthodoxen Weihnachtsfest. Am darauffolgenden Montag, den 13.01.2020 erscheint dann hier wieder ein Beitrag als Start zum neuen Jahr 2020, zu dem allen Leserinnen und Lesern nur das Beste gewünscht sei.

Da die juristische Literatur zum Weihnachtsfest durchaus gute Ratschläge enthält, seien einige Überlegungen daraus hier mitgeteilt.

Das juristische Augenmerk richtet sich dabei v.a. auf die Brandfälle. Denn es ist eine Erfahrungstatsache, dass

das Anzünden von Kerzen an einem Adventskranz oder einem Weihnachtsbaum […] eine erhöhte Brandgefahr schafft.

(Langheid/Wandt/Looschelders, 2. Aufl. 2016, VVG § 81 Rn. 95)

Tröstlich ist allerdings die Einschätzung, dass nichtsdestotrotz dieses Anzünden der Kerzen als sozialadäquat anzusehen ist (aaO).

Zum Sorgfaltsmaßstab wird folgendes angenommen:

Grobe Fahrlässigkeit ist daher jedenfalls dann zu verneinen, wenn die brennenden Kerzen durchgehend von einem Erwachsenen beaufsichtigt worden sind. Dies gilt auch dann, wenn der Versicherungsnehmer weder Löscheimer noch Löschdecken in unmittelbarer Nähe des Tannenbaumes bereitgehalten hat.

(aao)

Umgekehrt liegt grobe Fahrlässigkeit dann vor,

wenn der Versicherungsnehmer brennende Kerzen auf einem Tannengesteck für eine Zeitspanne von 15 bzw. 30 Minuten unbeaufsichtigt lässt. Das Gleiche wurde für den Fall angenommen, dass der Versicherungsnehmer brennende Kerzen für einen Zeitraum von 10 Minuten unbeaufsichtigt zurücklässt, wobei eine im Raum befindliche Katze den Adventkranz umgeworfen und dadurch den Brand ausgelöst hatte. Es genügt auch nicht, wenn eine brennende Kerze durch kurze Kontrollblicke überwacht wird, während der Versicherungsnehmer einer Tätigkeit außerhalb des Raumes nachgeht, die seine ganze Aufmerksamkeit erfordert. Grobe Fahrlässigkeit ist auch für den Fall bejaht worden, dass der Versicherungsnehmer nach Alkoholgenuss bei brennenden Kerzen einschläft, obwohl er Zeit und Veranlassung zum Löschen der Kerzen hatte, bevor er sich auf sein Sofa legte.

(aao)

Aus diesen Ausführungen lassen sich Verhaltensregeln für den Umgang mit den weihnachtlichen Lichtquellen, soweit sie offenes Feuer beinhalten, ableiten. Wer Haustiere hält, wird aus dem Hinweis auf die Katze entnehmen können, wie er sich in einer vergleichbaren Situation zu verhalten hat. All‘ dies beweist, dass die Lektüre von Kommentierungen im Versicherungsrecht durchaus geeignet ist, sich in passender Weise auf das bevorstehende Weihnachtsfest einzustimmen.

Jedenfalls sei den Leserinnen und Lesern dieses Blogs ein friedvolles Weihnachtsfest ohne versicherungsrechtliche Problematiken gewünscht.

4 comments

  1. 123 sagt:

    Vgl. für einen relativierenden Ansatz aber unbedingt OLG Düsseldorf 4 U 182/98 ( https://www.judicialis.de/Oberlandesgericht-D%C3%BCsseldorf_4-U-182-98_Urteil_21.09.1999.html ).

    • klartext-jura sagt:

      Danke für den Relativierungshinweis. Zur Erleichterung der Lektüre für die Leserinnen und Leser hier das Wesentliche aus der Entscheidung des OLG Düsseldorf:

      Dem Versicherungsnehmer, der am Morgen des ersten Weihnachtsfeiertages die Kerzen eines Adventskranzes auf dem Wohnzimmertisch angezündet und den Frühstückskaffee zubereitet hat, sich in das Schlafzimmer begibt, um seine Lebensgefährtin zu wecken, sich dort von ihr ablenken läßt und deshalb den sich entwickelnden Brand nicht bemerkt, ist in subjektiver Hinsicht kein unentschuldbares Fehlverhalten vorzuwerfen, so daß der Hausratsversicherer nicht wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalls leistungsfrei ist.

      (Urteil des 4. Zivilsenats des OLG Düsseldorf vom 21. September 1999 – (4 U 182/98) – rechtskräftig)

      Sehr beruhigend für die Konstellation, dass man bei brennenden Kerzen auf dem Adventskranz kurzfristig aus einem billigenswerten Grund abgelenkt ist.

  2. […] Brandgefahr an Weihnachten und entsprechende Sorgfaltspflichten […]

  3. […] Weihnachtsbaum umzugehen ist. Dies hat seinerzeit zu einer lebhaften Diskussion geführt, weswegen dieser Beitrag durchaus mit Blick auf die praktisch nötige Sicherungsarbeit rund um den Weihnachtsbaum noch […]

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert