Erscheinungsort im Literaturverzeichnis

Weiter geht es mit der Reihe zum Thema „Hausarbeiten“. Mir fällt sowohl in Gesprächen mit Studierenden als auch bei der Korrektur von Hausarbeiten immer wieder auf, dass die einzuhaltenden Formalien als überaus komplex wahrgenommen werden.

Heute möchte ich von einem Fehler berichten, der mir überraschenderweise in einigen Hausarbeiten aufgefallen ist. Es war gar nicht so einfach herauszufinden, welche Überlegung die Studierenden angestellt haben. Als ich die Ursache entdeckt hatte, war ich von der Kreativität der Studierenden beeindruckt. Das ändert aber nichts daran, dass die Vorgehensweise so nicht korrekt ist. Aber wovon rede ich?

Allgemein bekannt ist (richtigerweise), dass man im Literaturverzeichnis bei Büchern einen Ort zu nennen hat. Vielen Studierenden scheint aber nicht bekannt zu sein, worauf sich diese Ortsangabe zu beziehen hat. So habe ich in einigen Literaturverzeichnissen gelesen:

Lüke, Wolfgang, Sachenrecht, 4. Auflage 2018, Leipzig

Wellenhofer, Marina, Sachenrecht, 35. Auflage 2020, Frankfurt a.M.

Wieling, Hans; Finkenauer, Thomas, Sachenrecht, 6. Auflage 2020, Trier/Tübingen

Wo liegt hier das Problem?

Die Studierenden haben nicht den Erscheinungsort des Buches genannt, sondern den Schaffensort des Autors des Buches. Das ist nicht korrekt. Vielmehr muss der Sitz des Verlages als Erscheinungsort genannt werden. Das wäre dann zum Beispiel bei dem Werk von Lüke München, weil der Beck-Verlag, in dem das Buch erschienen ist, seinen Sitz in München hat. Wahrscheinlich haben die Studierenden den Ort gewählt, der im Vorwort zu dem Buch angegeben ist. Vielleicht haben sie sogar im Internet recherchiert, wo der aktuelle Schaffensort des Autors liegt. Wie dem auch sei: Das ist alles nicht erforderlich. Es ist bloß der Erscheinungsort des Werkes zu nennen.

Übrigens: Einige Studierende haben im Literaturverzeichnis noch den Verlag genannt. Das ist hierzulande unüblich.

4 comments

  1. DerHalbJurist sagt:

    Vielen Dank für diesen (wie immer) interessanten Blogbeitrag. Ich würde dazu gerne zwei Anmerkungen und eine Frage loswerden:

    Anmerkung 1: „Heute möchte ich von einem Fehler berichten, der mir überraschenderweise in einigen Hausarbeiten aufgefallen ist.“ – Unter dem best-of von Fehlern in den Formalia einer wissenschaftlichen Arbeit ist die fälschliche Benennung des Erscheinungsortes meiner (bescheidenen) Erfahrung nach noch das geringste Problem. Viele scheinen ganz grundsätzlich überfordert zu sein mit den unvermeidlichen Graubereichen beim Zitieren. Das führt zu mitunter drastischen Fehlern, die leider einen nur schwer korrigierbaren, schlechten ersten Eindruck machen (Stichwort: Prüfer*innen-Psychologie).

    Anmerkung 2: „Allgemein bekannt ist (richtigerweise), dass man im Literaturverzeichnis bei Büchern einen Ort zu nennen hat.“ – Steile These: Heutzutage scheint mir die Angabe des Erscheinungsortes gar nicht von so überragender Bedeutung zu sein; oder mehr noch, vielleicht sogar entbehrlich (!?).
    Daran anschließend auch meine

    Frage: Warum und wozu ist der Erscheinungsort anzugeben? Hat dies (heutzutage noch) einen tiefern Sinn als: „Das haben wir schon immer so gemacht?“

    • klartext-jura sagt:

      Die Frage nach einem Vernunftgrund für die Angabe des Erscheinungsortes hat mich schwer ins Nachdenken gebracht. Es sieht so aus, als gäbe es strenggenommen einen solchen Grund nicht mehr. Also läuft es wohl auf „Das haben wir schon immer so gemacht“ hinaus. Da aber die üblichen Handreichungen die Angabe des Erscheinungsortes verlangen, „muss“ man wohl darauf Rücksicht nehmen.

  2. Als Ergänzung: Wer sich unsicher ist, wie das Literaturverzeichnis auszusehen hat, kann sich zahlreiche Vorlagen im Internet ansehen, wie z.B. unter „Hinweise für die Anfertigung einer Hausarbeit“ an der LMU (in Google leicht zu finden). Freilich ist es besser, wenn man die Hinweise seiner eigenen Uni heranzieht.

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