In letzter Zeit habe ich die Kategorie „Frage und Antwort“ etwas vernachlässigt. Deshalb soll es heute um eine Frage gehen, die in mündlichen Prüfungen in einem familienrechtlichen Zusammenhang auftauchen kann. Wahrscheinlich handelt es sich bei dieser Frage schon fast um einen Klassiker. Sie lautet wie folgt:
Welche Güterstände gibt es?
Richtige Antwort: Es gibt vier Güterstände. Es handelt sich um die folgenden:
- Zugewinngemeinschaft (gesetzlicher Güterstand): §§ 1363 ff. BGB
Die Ehegatten leben im Güterstand der Zugewinngemeinschaft, wenn sie nicht durch Ehevertrag etwas anderes vereinbaren.
(§ 1363 Abs. 1 BGB)
- Gütertrennung: § 1414 BGB
Schließen die Ehegatten den gesetzlichen Güterstand aus oder heben sie ihn auf, so tritt Gütertrennung ein, falls sich nicht aus dem Ehevertrag etwas anderes ergibt. Das Gleiche gilt, wenn der Ausgleich des Zugewinns ausgeschlossen oder die Gütergemeinschaft aufgehoben wird.
(§ 1414 BGB)
- Gütergemeinschaft: §§ 1415 ff. BGB
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag Gütergemeinschaft, so gelten die nachstehenden Vorschriften.
(§ 1415 BGB)
- Wahl-Zugewinngemeinschaft: § 1519 BGB
Vereinbaren die Ehegatten durch Ehevertrag den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft, so gelten die Vorschriften des Abkommens vom 4. Februar 2010 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über den Güterstand der Wahl-Zugewinngemeinschaft. § 1368 gilt entsprechend. § 1412 ist nicht anzuwenden.
(§ 1519 BGB)
Und weil es im aktuellen Kontext so gut passt: ChatGPT geht von drei Güterständen aus (Zugewinngemeinschaft, Gütertrennung, Gütergemeinschaft). GPT in Bing kennt indes alle vier Güterstände.
Es könnte sich dann noch die (wohlwollende) Frage anschließen, in welchem Güterstand Ehegatten leben, wenn sie nichts vereinbart haben. Sie leben dann im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft (§ 1362 BGB).
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