Kürzlich berichtete bei LinkedIn ein Anwalt über ein Schreiben, das er vor einiger Zeit von einem Kollegen erhalten habe. Dieses Schreiben lautete wie folgt:
Scheiße Sehr geehrter Herr Kollege,
Unsere Mandantin hat mit Eingabe zum LG Lüneburg vom 31. August 2017 verbindlich erklärt, dass sie den Vergleich laut Protokoll vom 07. August 2017 nicht widerrufen wird. Demgemäß hat sie auch den Vergleich bis 7. September 2017 nicht widerrufen. Der Vergleich ist damit rechtskräftig zustande gekommen.
Entstanden war dieses merkwürdige Anwaltsschreiben offensichtlich aufgrund eines Missgeschicks bei einem Diktat mit Spracherkennung. Es wurde spekuliert, dass das anstößige Eingangswort sich möglicherweise darauf bezogen habe, dass bei Diktatbeginn Kaffee verschüttet worden sei. Andere Szenarien sind gleichfalls denkbar. Wie dem auch sei: Wie ließe sich sowas vermeiden?
Die Antwort lautet natürlich: Korrekturlesen vor Ausgang. Freilich ist das im hektischen Anwaltsalltag nicht immer möglich. Da könnte man nach Assistenz Ausschau halten. Wie wäre es, wenn man diese Aufgabe ChatGPT übertragen würde? Dann bekäme man folgende, sehr brauchbare Antwort:
Zunächst einmal sollte das Wort „Scheiße“ am Anfang des Schreibens entfernt werden, da es unprofessionell und unangemessen ist.
Der Rest des Textes sieht inhaltlich korrekt aus, aber ich würde ein paar kleine Änderungen vorschlagen, um den Text flüssiger zu gestalten.
Das ist nun nur ein Einzelfall. Darauf lässt sich aber die Hypothese stützen, dass ChatGPT in dieser Rolle ein nützliches Assistenzsystem sein könnte. Übrigens: Leider erscheint mittlerweile bei dem Versuch, den angesprochenen Beitrag bei LinkedIn aufzurufen die Meldung „Der Beitrag kann nicht angezeigt werden.“ Eigentlich schade. Ich versichere aber, dass ich diesen Beitrag gesehen habe :-).
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