Als Aufgabenstellung in juristischen Gutachten kennen wir die Fragestellung:
Wer kann was von wem verlangen?
Vor Weihnachten fragen wir uns mit schöner Regelmäßigkeit:
Wem soll ich was schenken?
Antworten suchen wir zunächst einmal in naheliegender Weise in der realen Welt. Aber gibt es auch etwas Äquivalentes in der virtuellen Welt?
Eine Antwort liefert uns Bettina Bexte mit ihrem Cartoon: „Virtual Christmas-Reality“, der aktuell beim Wettbewerb um den Deutschen Karikaturenpreis den ersten Preis gewonnen hat, den „Geflügelten Bleistift in Gold“. In dem Cartoon ruft das beschenkte Kind voller Freude:
„Juhuu!! Ein Pony!“
Das Pony ist nun aber – und darin liegt die Pointe des direkt zum Schmunzeln einladenden Cartoons – kein reales Pony, sondern ein virtuelles. Ob man sich darüber genau so freuen kann wie über ein reales Pony?
Aber wie sieht das bei genauerer Betrachtung mit dem Gegensatzpaar „virtuell/real“ aus? Wenn man dem populären Sprachgebrauch folgen will, der von „virtual reality“ spricht, wären „virtual“ und „real“ kein absolutes Gegensatzpaar. Und das hätte Auswirkungen auf das Verständnis von „virtual reality“, einem mittlerweile auch im juristischen Diskurs populären Begriff.
Dies dahinstehen lassend nun aber für alle, die sich für bisherige Weihnachtsgeschichten interessieren, hier eine Übersicht zur Konsultation (natürlich erst nach Weihnachten 🙂 ):
Der Blog startet wieder am 8.1.2024.
Bis dahin die besten Wünsche für die Weihnachtszeit und alles Gute für das Neue Jahr!
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