Im Personalmagazin 02/2017 schreibt Thomas Muschiol einen Beitrag mit der Überschrift „Häufige Vor- statt Ablagen, Rückblick. Unser jährlicher Rechtsprechungsreport mal anders: Welche Fragen das BAG im Jahr 2016 nicht entschieden, sondern dem EuGH zur Klärung vorgelegt hat.“, S. 70 ff. Die Übersicht zu den Vorlagefragen ist informativ, insoweit kann die Lektüre empfohlen werden.
Dann folgt allerdings zur Veranschaulichung der Rolle des EuGH ein Schaubild, über das ich ins Grübeln geraten bin:
Was fällt auf?